Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-19 Auftragsbekanntmachung
2021-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-03-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
Referenznummer: LUBW-2021-0012
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite 🌏
E-Mail: michael.grochtdreis@lubw.bwl.de 📧
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY9YYRC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY9YYRC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-257167
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Projektleiter, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe KMU (Anlage 1 der Vergabeunterlagen), — Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen, — Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen), — Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen), — Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen), — Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen sind in der Anlage 10 der Vergabeunterlagen mit ihren jeweiligen Aufgaben zu nennen, — Projektleiter: Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich seines Vertreters (Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen: — Leistungsverzeichnis (Anlage 7 der Vergabeunterlagen), — Die Erfahrungen des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen sind mit Eintragungen in Anlage 11 der Vergabeunterlagen in Form von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre (2016-2020) nachzuweisen. Dabei ist insbesondere auf die Aspekte Projektmanagement, Erfahrungen bei Lärmkartierungen, Geoinformationssysteme, Datenbearbeitung/Datenbanken, Modellierung, Schallausbreitungsrechnung sowie Verkehrsplanung einzugehen, — Konzeption Lärmkartierung (zu Abschnitten C 2.2.1-C 2.2.8, C 2.2.13 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten —— geplanter Projektablauf (fachlich, technisch, organisatorisch und zeitlich), —— Aufbereitung und Modifizierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, —— Ergänzung und Nacherhebung von Daten und Schließen von Datenlücken, —— Vorgehensweise bei der Zusammenführung und Aufbereitung ergänzender kommunaler Daten, —— Erfahrungen mit Verkehrsmodellen (im Hinblick auf die Aufbereitung von Verkehrszahlen), —— Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Angaben zur Reaktionszeit hinsichtlich Anfragen und der Teilnahme an erforderlichen Terminen, —— Kommunikation mit dem Auftraggeber. — Vorschläge zu Lärmschutzszenarien (zu Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten —— Modell- und rechentechnische Umsetzung der Szenarien 3a/b, —— Ausgestaltung/Konkretisierung der Szenarien 4a/b. — Machbarkeit und Vorgehensweise ergänzende Berechnungen (zu Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen), — Änderungen am Rechenmodell und fachliche Realisierung (zu Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen), — Konzept zur Qualitätssicherung (Plausibilität, Maßnahmeneffizienz) (zu Abschnitt C 2.2.13 der Vergabeunterlagen). Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRC
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 252 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Dieser Vertrag dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Baden-Württemberg gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Baden-Württemberg.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 252 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022. Zielsetzung dieser Teilleistung sind Aussagen über die lärmmindernde Wirkung bestehender Maßnahmen und über das Potenzial weiterer Maßnahmen, insbesondere Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Beläge. Hierzu soll das vorhandene Rechenmodell der Lärmkartierung 2022 hinsichtlich einzelner Modellparameter modifiziert, die Kartierung neu durchgeführt und die Ergebnisse miteinander verglichen werden (Szenarienvergleich). (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen)
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— Option: Ergänzende Berechnungen
Um die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 mit denen anderer Berechnungsverfahren vergleichen zu können und als Datengrundlage für weitere Aufgaben der Verkehrsverwaltung sollen eigenständige Berechnungen nach den folgenden Berechnungsmethoden durchgeführt werden:
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a) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19),
b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90),
c) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) (Anlage 2 der 16. BImSchV) (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen).
— Option: Vergleichsuntersuchungen zwischen BUB/BEB und VBUS/VBEB
Mit der Einführung des neuen Berechnungsverfahrens BUB sind Verschiebungen gegenüber den bisherigen Kartierungen der Hauptverkehrsstraßen zu erwarten. Um diese fachlich einordnen zu können, sollen entsprechende Vergleichsuntersuchungen zur VBUS durchgeführt werden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen)
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— Option: Ermittlung der Lärmbelastungsschwerpunkte
In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist eine landesweite Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) zu erstellen, beispielsweise anhand der Lärmkennziffer-Methode. Ob diese Berechnung auf der BUB-Berechnung (C 2.2.5) oder der RLS-19-Berechnung (C 2.2.10a, optional) basiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (weitere Informationen siehe Abschnitt C 2.2.12 der Vergabeunterlagen)
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis/Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabe-stelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen,
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— Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen),
dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018-2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen),
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— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen),
— Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen/der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
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Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 der Vergabeunterlagen beigefügt.
— Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges „Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber“.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe 🌏
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY9YYRC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Projektleiter, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe KMU (Anlage 1 der Vergabeunterlagen),
— Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen,
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— Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen),
— Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen sind in der Anlage 10 der Vergabeunterlagen mit ihren jeweiligen Aufgaben zu nennen,
— Projektleiter: Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich seines Vertreters (Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
— Leistungsverzeichnis (Anlage 7 der Vergabeunterlagen),
— Die Erfahrungen des für die Leistungserbringung eingesetzten Personals gemäß Anlage 10 der Vergabeunterlagen sind mit Eintragungen in Anlage 11 der Vergabeunterlagen in Form von Referenzprojekten der letzten 5 Jahre (2016-2020) nachzuweisen. Dabei ist insbesondere auf die Aspekte Projektmanagement, Erfahrungen bei Lärmkartierungen, Geoinformationssysteme, Datenbearbeitung/Datenbanken, Modellierung, Schallausbreitungsrechnung sowie Verkehrsplanung einzugehen,
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— Konzeption Lärmkartierung (zu Abschnitten C 2.2.1-C 2.2.8, C 2.2.13 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— geplanter Projektablauf (fachlich, technisch, organisatorisch und zeitlich),
—— Aufbereitung und Modifizierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten,
—— Ergänzung und Nacherhebung von Daten und Schließen von Datenlücken,
—— Vorgehensweise bei der Zusammenführung und Aufbereitung ergänzender kommunaler Daten,
—— Erfahrungen mit Verkehrsmodellen (im Hinblick auf die Aufbereitung von Verkehrszahlen),
—— Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Angaben zur Reaktionszeit hinsichtlich Anfragen und der Teilnahme an erforderlichen Terminen,
—— Kommunikation mit dem Auftraggeber.
— Vorschläge zu Lärmschutzszenarien (zu Abschnitt C 2.2.9 der Vergabeunterlagen) mit den Unterpunkten
—— Modell- und rechentechnische Umsetzung der Szenarien 3a/b,
—— Ausgestaltung/Konkretisierung der Szenarien 4a/b.
— Machbarkeit und Vorgehensweise ergänzende Berechnungen (zu Abschnitt C 2.2.10 der Vergabeunterlagen),
— Änderungen am Rechenmodell und fachliche Realisierung (zu Abschnitt C 2.2.11 der Vergabeunterlagen),
— Konzept zur Qualitätssicherung (Plausibilität, Maßnahmeneffizienz) (zu Abschnitt C 2.2.13 der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYRC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 098-257167 (2021-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2022 und weitergehende Berechnungen
Gesamtwert des Auftrags: 275 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 168-440269
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-257167
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYR1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
- Option: Lärmschutzszenarien
Beabsichtigt sind landesweite Variantenberechnungen für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage der Lärmkartierung 2022. Zielsetzung dieser Teilleistung sind Aussagen über die lärmmindernde Wirkung bestehender Maßnahmen und über das Potenzial weiterer Maßnahmen, insbesondere Tempo 30 innerorts und lärmmindernde Beläge. Hierzu soll das vorhandene Rechenmodell der Lärmkartierung 2022 hinsichtlich einzelner Modellparameter modifiziert, die Kartierung neu durchgeführt und die Ergebnisse miteinander verglichen werden (Szenarienvergleich).
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- Option: Ergänzende Berechnungen
a) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19)
b) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90)
c) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) (Anlage 2 der 16. BImSchV)
- Option: Vergleichsuntersuchungen zwischen BUB/BEB und VBUS/VBEB
Mit der Einführung des neuen Berechnungsverfahrens BUB sind Verschiebungen gegenüber den bisherigen Kartierungen der Hauptverkehrsstraßen zu erwarten. Um diese fachlich einordnen zu können, sollen entsprechende Vergleichsuntersuchungen zur VBUS durchgeführt werden.
Mehr anzeigen
- Option: Ermittlung der Lärmbelastungsschwerpunkte
In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist eine landesweite Rangliste der Lärmbelastungsschwerpunkte (Straßenabschnitte mit hoher Lärmbetroffenheit) zu erstellen, beispielsweise anhand der Lärmkennziffer-Methode. Ob diese Berechnung auf der BUB-Berechnung oder der RLS-19-Berechnung (optional) basiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Konzeptionen und Vorschläge
Preis (Gewichtung): 33.33

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: Möhler + Partner Ingenieure AG
Postanschrift: Prinzstr. 49
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland 🇩🇪
Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: GI Geoinformatik GmbH
Postanschrift: Morellstraße 33
Postleitzahl: 86159
Gesamtwert des Auftrags: 275 860 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 168-440269 (2021-08-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 275 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lubw.bwl.de 📧
Telefon: +49 721/5600-1506 📞
Fax: +49 721/5600-1676 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Datum des Beginns: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-155810
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 168-440269
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landesanstalt für Umwelt-Baden-Württemberg (LUBW)
Internetadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 721/926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721/926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Mehr anzeigen
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 053-155810 (2023-03-10)