Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben. Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2021-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen
Referenznummer: 31.1_44322/001/2021
Kurze Beschreibung:
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-21 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 247-653569
ABl. S-Ausgabe: 247
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), beabsichtigt als Geschäftsbesorger die Vergabe von Leistungen im Rahmen der „4. Stufe der Lärmkartierung“ im Wege europaweiter Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 14 Abs. 1 und 2 VgV, § 15 VgV im Auftrag von insgesamt 101 Städten und Gemeinden (Auftraggeber) zu vergeben.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. den §§ 47 a-f BImSchG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (BUB, BEB, BUB-D). Ziel ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2022 zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der Meldepflichten des Landes Sachsen-Anhalt.
Zu kartieren ist der Lärm von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 000 000 Kfz pro Jahr (DTV > 8 200) außerhalb der beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle sowie Dessau-Roßlau, Landsberg, Merseburg, Schkopau und Weißenfels. Die zu kartierenden Straßenabschnitte umfassen eine Gesamtlänge von 889,14 km. Es sind für insgesamt 101 lärmkartierungspflichtige Städte und Gemeinden Lärmkarten zu erstellen. Eine Übersicht der betreffenden Städte und Gemeinden ist im Anhang 1 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Zwecks Erfüllung von EU-Vorgaben ist es notwendig, dass zusammenhängende Kartierungsabschnitte fortlaufend über die Gemeindegrenze hinaus berechnet werden.
Zu kartieren ist der Lärm von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 000 000 Kfz pro Jahr (DTV > 8 200) außerhalb der beiden Ballungsräume Magdeburg und Halle sowie Dessau-Roßlau, Landsberg, Merseburg, Schkopau und Weißenfels. Die zu kartierenden Straßenabschnitte umfassen eine Gesamtlänge von 889,14 km. Es sind für insgesamt 101 lärmkartierungspflichtige Städte und Gemeinden Lärmkarten zu erstellen. Eine Übersicht der betreffenden Städte und Gemeinden ist im Anhang 1 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Zwecks Erfüllung von EU-Vorgaben ist es notwendig, dass zusammenhängende Kartierungsabschnitte fortlaufend über die Gemeindegrenze hinaus berechnet werden.
Die Modelldaten der georeferenzierten Straßenabschnitte können vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Berechnung der Lärmkarten sind die Linienquellen ausreichend lang, aber mindestens 2000 m über das Berechnungsgebiet hinaus zu wählen, um eine korrekte Berücksichtigung bei der Ausbreitungsberechnung und damit verbundenen Abbildung der dargestellten Ausbreitungsergebnisse zu gewährleisten.
Die Modelldaten der georeferenzierten Straßenabschnitte können vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Berechnung der Lärmkarten sind die Linienquellen ausreichend lang, aber mindestens 2000 m über das Berechnungsgebiet hinaus zu wählen, um eine korrekte Berücksichtigung bei der Ausbreitungsberechnung und damit verbundenen Abbildung der dargestellten Ausbreitungsergebnisse zu gewährleisten.
Für die Erstellung der Ausbreitungsmodelle durch den AN kommen dreidimensionale Gebäude (LoD1) als Multipatch-Feature (ATKIS-Daten zur Bezeichnung der Gebäudenutzung und Adressbezeichnungen sind enthalten) sowie DGM1-Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) im ASCII-Format zum Einsatz. Hiermit lassen sich Verkehrswege, Brückenlager und Lärmschutzwälle entlang des Verkehrsweges weitestgehend gut modellieren.
Für die Erstellung der Ausbreitungsmodelle durch den AN kommen dreidimensionale Gebäude (LoD1) als Multipatch-Feature (ATKIS-Daten zur Bezeichnung der Gebäudenutzung und Adressbezeichnungen sind enthalten) sowie DGM1-Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) im ASCII-Format zum Einsatz. Hiermit lassen sich Verkehrswege, Brückenlager und Lärmschutzwälle entlang des Verkehrsweges weitestgehend gut modellieren.
LoD1- und DGM1-Daten werden vom LAU für die zu kartierende Bereiche kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für 101 Städte und Gemeinden sind die im Anhang näher bezeichneten Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 889,14 km zu kartieren.
1. Die Projektlaufzeit endet am 30.06.2022.
2. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist nicht möglich.
3. Die Terminierung ist daher strikt einzuhalten
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Anlage 01 dargestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter wie folgt:
Vorlage der AVPQ oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt
oder Bewerbererklärung Anlage 8 (wenn nicht EEE gewählt)
oder EEE (falls keine AVPQ oder ULV und keine Wahl der Anlage 8)
und Anlage 9 - Firmenprofil
Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten die selben Regelungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen oder Konsortien vergeben. Die berufliche Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die nachfolgenden und zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt werden.
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen oder Konsortien vergeben. Die berufliche Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die nachfolgenden und zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt werden.
1. Angebote sind nur für die gesamte ausgeschriebene Leistung zulässig, Angebote für einzelne Leistungsbestandteile sind nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zulässig. Bieter müssen über die Befähigung zur sach- und fachgerechten Erbringung sämtlicher Leistungsbestandteile verfügen.
1. Angebote sind nur für die gesamte ausgeschriebene Leistung zulässig, Angebote für einzelne Leistungsbestandteile sind nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zulässig. Bieter müssen über die Befähigung zur sach- und fachgerechten Erbringung sämtlicher Leistungsbestandteile verfügen.
2. Ausreichende Erfahrung in der wissenschaftlich-analytischen Bearbeitung auf den Gebieten der Akustik, Lärmkartierung und Geoinformation in den letzten fünf Jahren (Grund: Lärmkartierungen sind gemäß bundeseinheitlicher Regelungen nur alle 5 Jahre durchzuführen) ist über Referenzangaben in einer Referenzliste nachzuweisen. Zu jeder Referenz sind die folgenden Angaben beizubringen (vgl. Anlage 4):
2. Ausreichende Erfahrung in der wissenschaftlich-analytischen Bearbeitung auf den Gebieten der Akustik, Lärmkartierung und Geoinformation in den letzten fünf Jahren (Grund: Lärmkartierungen sind gemäß bundeseinheitlicher Regelungen nur alle 5 Jahre durchzuführen) ist über Referenzangaben in einer Referenzliste nachzuweisen. Zu jeder Referenz sind die folgenden Angaben beizubringen (vgl. Anlage 4):
- Titel/Bezeichnung (von Projekt oder wissenschaftlicher Arbeit)
- Zeitraum/Projektlaufzeit
- Ggf. Auftrags- bzw. Fördersumme (brutto)
- Auftraggeber
- Beschreibung der Leistung/Hinweis auf Veröffentlichung (z. B. Internetlink zum Abschlussbericht)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrags zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 8 bzw. Anlage 7, AVPQ oder ULV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00