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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen bis zu 45 GT6-Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ) zusätzlich zur vorhandenen Spurkranzschmieranlage (SKS) mit je...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen bis zu 45 GT6-Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ) zusätzlich zur vorhandenen Spurkranzschmieranlage (SKS) mit je einer Laufflächenkonditionieranlage (LFK) auszurüsten.
Mit LFK soll der Stick-Slip Effekt bei Kurvenfahrt und damit die Lärmemission durch Kurvenquietschen deutlich reduziert werden. Die SKS reduziert den Schienen- und Radverschleiß.
Außerdem wird im Zuge der Umrüstung ein neuer Kompressor eingesetzt. Dieser muss die SKS, die LFK und die Hublifte mit Druckluft versorgen. Der Austausch der Kompressoren ist unter anderem notwendig, da die aktuell verwendeten Aggregate nicht mehr lieferbar sind.
Nach Abschluss der Umrüstungen müssen alle GTZ mit gleichen LFK- und Kompressoranlagen ausgerüstet sein. So soll der Instandhaltungsaufwand reduziert und die Ersatzteilbevorratung optimiert werden.
Die BVG beabsichtigt vor Freigabe der Serienfertigung ein einjähriges Test- und Erprobungsprogramm mit 5 ersten Fahrzeugen durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zu Umsätzen
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt)
Muss Anforderungen:
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt)
Muss Anforderungen:
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Verbindliche Erklärung, dass der Bewerber nach EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert ist.
2. Es können zu den bestehenden Fahrzeugen keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Verbindliche Erklärung, dass der Bewerber nach EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert ist.
2. Es können zu den bestehenden Fahrzeugen keine Zeichnungen und Unterlagen des Fahrzeugherstellers zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter muss sicherstellen, dass er die notwendigen Unterlagen und Berechnungsgrundlagen selbst beschafft oder vorrätig hat.
Nach Bedarf hat der AG das Recht sich die entsprechenden Unterlagen von dem Bieter zeigen zu lassen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-30
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-12-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-31 📅
“Nachfolgende Unterlagen/ Angaben sind bei Angebotsabgabe abzugeben:
- Konzept gemäß Punkt 4 der Leistungsbeschreibung
- technische Unterlagen zur Umrüstung...”
Nachfolgende Unterlagen/ Angaben sind bei Angebotsabgabe abzugeben:
- Konzept gemäß Punkt 4 der Leistungsbeschreibung
- technische Unterlagen zur Umrüstung der Fahrzeuge - sofern vorhanden
- konstruktive Umsetzung der Nachrüstung inkl. neuer Druckluftversorgung - sofern vorhanden
- Nachweis der Zulässigkeit des Konditionierungsmittels
- Zeitplan unter Einbeziehung des AG mit folgenden Terminen:
* Umrüstungsbeginn des ersten Prototypens
* Umrüstungsdauer der 5 Prototypen [Anzahl der Tage pro Fahrzeug]
Unter den mit dem AG abgestimmten Rahmenbedingungen ist ein Zeitplan für alle relevanten Punkte des Umrüstungsprojekts zu erstellen. Die Feinterminierung wird mit dem jeweiligen Lieferanten des Prototyps abgestimmt. Anhand des Zeitplans und der konkreten Ausführung der Umrüstung werden AG und AN sich zu konkreten Umbauorten abstimmen, um auch die betrieblichen Aspekte zu berücksichtigen.
Weitere Angaben sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 215-567049 (2021-11-01)