Laufzeitverlängerung Impfzentrum

Landratsamt Fürth

Weiterbetrieb des Impfzentrums zur Aufrechterhaltung der Bayerischen Impfstrategie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-11-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
Kurze Beschreibung:
Weiterbetrieb des Impfzentrums zur Aufrechterhaltung der Bayerischen Impfstrategie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürth, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Fürth
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-fuerth.de 🌏
E-Mail: j-doehler@lra-fue.bayern.de 📧
Telefon: +49 911/9773-1214 📞
Fax: +49 911/9773-1205 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E95565443 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E95565443 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-05 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 215-565805
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Impfzentrum ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu errichten und nach Ende der Beauftragung wieder abzubauen. Nach derzeitigem Stand soll der Ab-/Rückbau im April 2022 erfolgen.
Der Auftragnehmer richtet das Impfzentrum an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten ein. Die erforderlichen infrastrukturellen und baulichen Ausstattungen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Dabei sind die bereits vorhandenen Strukturen zu nutzen. Das Impfzentrum dient u.a. als Basisstation für die mobilen Impfteams.
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Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis und die kreisfreie Stadt Fürth. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein.
Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin (wird gestellt), medizinischem Assistenzpersonal (z.B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis zu 3 Monaten, längstens bis zum 31.07.2022 vorzusehen.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis zu 3 Monaten, längstens bis zum 31.07.2022
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Das Impfzentrum befindet sich in der Rosenstraße 16-20, 90762 Fürth

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angabe in Teil II. des Formblattes 1240
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen.
Mindeststandards:
Sicherstellung des Qualitätsstandards durch Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95565443 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 215-565805 (2021-11-02)