Lautsprecherausstattung tragbar (LSA)
Mit der Lautsprecheranlage (LSA), tragbar sollen Einheiten der Bundeswehr (z. B. Feldjägern, ZOpKomBw und KSK) die Möglichkeit erhalten, Fähigkeiten im direkten verhaltenswirksamen Einwirken Sprach- bzw. Wortmitteilungen auf Zielgruppen und Menschenansammlungen über kurze und mittlere Entfernungen zu übertragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lautsprecherausstattung tragbar
6002120635-BAAINBw U2.4f
Produkte/Dienstleistungen: Akustische Geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Lautsprecherausstattung tragbar (LSA)
Mit der Lautsprecheranlage (LSA), tragbar sollen Einheiten der Bundeswehr (z. B. Feldjägern, ZOpKomBw und KSK) die...”
Kurze Beschreibung
Lautsprecherausstattung tragbar (LSA)
Mit der Lautsprecheranlage (LSA), tragbar sollen Einheiten der Bundeswehr (z. B. Feldjägern, ZOpKomBw und KSK) die Möglichkeit erhalten, Fähigkeiten im direkten verhaltenswirksamen Einwirken Sprach- bzw. Wortmitteilungen auf Zielgruppen und Menschenansammlungen über kurze und mittlere Entfernungen zu übertragen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kopfhörer📦
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BwDp Süd MatLgr Neckarzimmern
Luttenbachtalstr. 16-18
74865 Neckarzimmern
Beschreibung der Beschaffung: 143 Sätze (davon 33 als Option).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“1. Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Optionen für 13 Sätze ein.
2. Für die Optionen gelten nachstehende...”
Beschreibung der Optionen
1. Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Optionen für 13 Sätze ein.
2. Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Lieferung von 13 Sätzen tragbare Lautsprecherausstattungen optional zu fordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistung zu erbringen, sobald und soweit der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch macht.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Optionen um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers handelt. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftraggeber ist bis zum 30.6.2022 jederzeit berechtigt, die Option (ganz oder teilweise) auszuüben. Der Auftraggeber übt die Option durch einseitige Erklärung in Textform innerhalb der Optionsausübungsfrist nach S. 1 aus. Die Ausübung der Option wird mit Zugang der Erklärung bei dem Auftragnehmer wirksam. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Zeitpunkt des Zugangs in Textform zu bestätigen und die betreffenden optionalen Leistungen ab dem in der Erklärung genannten Zeitpunkt zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, Formular BAAINBw B-V 034.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-09
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-09
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2021/S 133-353017 (2021-07-08)