Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leasing für neue Firewallsysteme für den Landkreis Augsburg
Leasing FW 2021
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung: Leasing für neue zentrale Firewall-Systeme für den Landkreis Augsburg.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bankdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die aktuelle zentralen Firewall-Systeme des Landkreises Augsburg zur Absicherung der Verwaltungsorganisation und der Schulen sollen ersetzt werden.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die aktuelle zentralen Firewall-Systeme des Landkreises Augsburg zur Absicherung der Verwaltungsorganisation und der Schulen sollen ersetzt werden.
Die System sind aktuell in einem offenen EU-weiten Ausschreibungsverfahren.
Die Entscheidung zur Vergabe der Systeme wird im Juli 2021 durchgeführt. Die Systeme sollen im Sept. 2021 aufgebaut werden und dann spätestens zum 1.10.21 in den Betrieb genommen werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Leasingleistungen zur Finanzierung der neuen Firewall-Systeme beschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß B 1 Eignungskriterien.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Augsburg durch das Beratungsunternehmen Team Tuchscherer, 86923 Finning / Ammersee,...”
Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Augsburg durch das Beratungsunternehmen Team Tuchscherer, 86923 Finning / Ammersee, unterstützt. Das Team Tuchscherer sichert eine Bearbeitung nach allen Datenschutzregeln und DSGVO zu.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 108-284064 (2021-06-02)