Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der
Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei "Erklaerung_Vergabesperre") und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB").
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (
http://www.cio.bund.de) gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt:
Z=L/P
Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Kriterienkatalogs ermittelt. Der Preis (P) ist die Summe der Wertungspreise auf Grundlage der Preisangaben des Bieters im Preisblatt seines Angebotes.
Schwankungsbereich (SB):
Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in
Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt.
Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses Entscheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung (L) identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Preis (P) festgelegt. So erhält bei zwei Angeboten mit identischen Leistungspunkten dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Preis (P) aufweist.
Preis: Für die Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises (P), hat der Bieter die Datei "Preisblatt_2021-68" vollständig auszufüllen. Es fließen die Gesamtsumme brutto in die Bewertung ein (Preisblatt, Pos. F53).
Leistung: Für die Ermittlung der Leistungspunkte (L), hat der Bieter den Kritrienkatalog (Datei"Kriterienkatalog_2021-68") vollständig auszufüllen.
Entsprechend den Zuschlagskriterien setzen sich die Leistungspunkte wie folgt zusammen:
- Abwicklung/Logistik: max. 2.500 Punkte; Gewichtung 50%
- Zertifizierte Datenlöschung: max. 1.500 Punkte; Gewichtung 30%
- Bestandsverwaltungstool: max. 1.000 Punkte; Gewichtung 20%
Schließlich wird das Verhältnis von Leistung zu Preis gebildet (s. Ziffer 6). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl unter Berücksichtigung von Schwankungsbereich (5%) und Entscheidungskriterium (Leistung) erhält den Zuschlag.