Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge über die Lieferung bzw. Gebrauchsüberlassung und Wartung von Multifunktionsdruckern erfolgreich durchgeführt hat.
Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
— Das Ausführungsende des Referenzauftrags darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen; und
— Der Referenzauftrag muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens über einen Zeitraum von 36 Monaten ausgeführt worden sein; und
— Gegenstand des Referenzauftrags muss die Vermietung von Multifunktionsgeräten sowie der Service und die Wartung sein; und
— Der Referenzauftrag muss die Lieferung von mindestens 250 solchen Multifunktionsgeräten in einem Zeitraum von 12 Monaten beinhalten. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr
Als 12 Monaten ist es ausreichend, wenn diese Anforderung in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum während der Vertragslaufzeit eingehalten ist.
Es ist wünschenswert, wenn die Unternehmensreferenzen eine krankenhausspezifische Erfahrung belegen. Dies ist aber keine Mindestanforderung.
Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind in der „Anlage Referenzen“ zu machen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen.
Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen bzw. die „Anlage Referenzen“ in dem Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.
Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden
sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Im Falle der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Eignungsverleiher sich außerdem in dem Vordruck Verpflichtungserklärung Haftungsleihe zu verpflichten, im Auftragsfalle im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (vgl. § 47 Abs. 3 VgV). Der Bieter erklärt die gemeinsame Haftung in dem Vordruck Eignungsleihe.