Beschreibung der Beschaffung
Zu erbringende Leistungen im Rahmen der Projektsteuerung in Anlehnung an die AHO Übergeordnete Leistungen:
Führen und quartalsweises Aktualisieren eines Projekthandbuches mit folgenden Inhalten sowie quartalsweise Übergabe an den EVS:
— Stand der Arbeiten,
— Abgleich zum SOLL gemäß aktuellem Bauzeitenplan und Bauzeiten-0-plan mit Begründungen für die Hauptvorgänge,
— Kostenübersicht mit Darstellung der bisherigen Zahlungen und Prognosen des weiteren Mittelabflusses,
— Terminübersicht mit wichtigen Eckterminen,
— Risikobetrachtung auf der Basis der aktuellen Baustellensituation,
— Qualitätsüberwachung auf der Basis der im Bauvertrag geforderten Leistungen mit Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber,
— Organisation, Koordination und Leitung aller maßnahmenbezogenen Besprechungen (Im Mittel 35 pro Jahr),
— Erstellung aller maßnahmenbezogenen Protokolle und Besprechungsniederschriften Projektsteuerung während der Bauphase:
1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung und Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten 2. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes 3. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen 4. Kostenfeststellung / Kostenvergleich 5. Organisation und Mitwirkung an der Abnahme der Leistungen 6. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagen 7. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche 8. Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften 9. Erstellen und Fortschreiben des Terminrahmens sowie Überprüfung auf Einhaltung desselben 10. Terminsteuerung der Ausführung unter Berücksichtigung der Objektüberwachungsleistungen 11. Unterstützen des Auftraggebers bei der Abwendung von Forderungen Dritter 12. Überprüfen der Nachtragsprüfungen durch die Objektüberwachung und Mitwirken bei der Beauftragung 13. Mitwirken bei der Abnahmevorbereitung sowie bei der Durchführung der Abnahme 14. Überprüfen der Kostenfeststellung der Objekt- und Fachplaner und Freigabevorschläge bzgl. der Rechnungsprüfung der Objektüberwachung zur Zahlung an ausführende Unternehmen 15. Rechtzeitiges Herbeiführen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Organisation, Qualität, Kosten, Terminen sowie Verträgen und Versicherungen 16. Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle; Sorge für die Abarbeitung des Entscheidungs-/Maßnahmenkatalogs 17. Koordination, Organisation, Teilnahme und Leitung der regelmäßig stattfindenden Bau- und Technikbesprechungen (im Mittel 30 pro Jahr). An den Präsenztagen stellt der EVS keine gesonderten Räumlichkeiten zum Aufenthalt zur Verfügung Unterstützung bei der Inbetriebnahme und während des Probebetriebes:
1. Vorbereiten der Inbetriebnahmeorganisation mit:
— Erstellung eines Organisationskonzepts mit Schnittstellen zum Bauherrn, Ausführenden, den Planern sowie ggf. Behörden,
— Definition von Verantwortlichkeiten für die Inbetriebnahmen,
— Bestimmen des erforderlichen Leistungsstandes (Mindestvoraussetzungen) für die Inbetriebnahmen einschl. genehmigungsrelevanter Vorgaben,
— Zusammenstellen und Übergeben der Wartungsvorschriften,
— Risikobetrachtung zur Inbetriebnahme mit Darstellung von Szenarien zur Gefahrenabwehr,
— Erstellen von Inbetriebnahmeplänen aller baulichen und technischen Anlagen (Einzel- und Generalpläne) und Ableiten relevanter Randbedingungen,
— Erstellen von Situationsberichten und eines Soll-Ist-Vergleiches für die Inbetriebnahmen,
— Koordination aller Termine der Inbetriebnahme und Teilnahme,
— Begleitung des Probebetriebes mit Erstellung wöchentlicher Statusberichte,
— Koordination aller Schulungen Anforderungen an die Baustellendokumentation:
Für den Zeitpunkt der Begehung (im Mittel 30 pro Jahr) sind alle relevanten Gegebenheiten auf der Baustelle zu dokumentieren und in einem Bericht zusammenzufassen. Dieser Bericht ist dem EVS innerhalb von (3) Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen. Folgende Mindestinhalte werden gefordert:
1. Allgemeine Angaben für den Zeitpunkt der Begehung
— Datum und Uhrzeit (von – bis) der Begehung,
— Begehung durch wen?,
— eingesetztes Personal,
— eingesetzte Geräte,
— Wetter,
— Benennung der zum Zeitpunkt der Begehung durchgeführten Arbeiten und Abgleich mit dem Bauzeitenplan,
— Kontrolle des Führens des Bautagebuches des AN (zu vermerken mit: „Bautagebuch des AN geführt bis zum...“) 2. Besonderheiten zum Zeitpunkt der Begehung,
— bestehende Behinderungen der Arbeiten mit Angabe des Grundes,
— Leitungsfunde,
— Munitionsfunde,
— archäologische Funde,
— Welche Anordnungen wurden bei der Begehung erteilt und warum? 3. Fotodokumentation für den Zeitpunkt der Begehung,
— Für jede Begehung sind alle Arbeiten, auch die unterbrochenen / inaktiven, fotografisch zu dokumentieren und kurz textlich zu beschreiben.
Anforderungen an die Reaktionszeit:
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er im Bedarfsfall innerhalb von 75 Minuten auf der Baustelle präsent ist.