Leistungen der Prozess- und Projektbegleitung im Rahmen des Gesamtprozesses „Reallabor Wohnen - resilient und generationengerecht für Alle in Stuttgart-Rot“
In einem in die Jahre gekommenen Nachkriegsquartier bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum schaffen – dieser Aufgabe stellen sich in einer starken Projektallianz zwei Genossenschaften – die `Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG (BGNH)´ in Kooperation mit der `Baugenossenschaft Zuffenhausen eG (BGZ)´. Die in Stuttgart-Rot vorhandene Vielfalt an Biografien, Herkunftsgeschichten und (Wohn-) Bedarfen machen das Quartier „Am Rotweg“ zwischen Rotweg, Fleiner Straße sowie Schozacher Straße zu einem idealen Reallabor, in dem erprobt wird, wie bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen und quartiersbezogene Konzepte umgesetzt werden können. Das Pionierprojekt soll zeigen, wie Nachkriegsquartiere resilient und generationengerecht gemeinsam mit den Bewohner*innen weiterentwickelt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: 2021-SR-PS
Kurze Beschreibung:
In einem in die Jahre gekommenen Nachkriegsquartier bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum schaffen – dieser Aufgabe stellen sich in einer starken Projektallianz zwei Genossenschaften – die `Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG (BGNH)´ in Kooperation mit der `Baugenossenschaft Zuffenhausen eG (BGZ)´. Die in Stuttgart-Rot vorhandene Vielfalt an Biografien, Herkunftsgeschichten und (Wohn-) Bedarfen machen das Quartier „Am Rotweg“ zwischen Rotweg, Fleiner Straße sowie Schozacher Straße zu einem idealen Reallabor, in dem erprobt wird, wie bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen und quartiersbezogene Konzepte umgesetzt werden können. Das Pionierprojekt soll zeigen, wie Nachkriegsquartiere resilient und generationengerecht gemeinsam mit den Bewohner*innen weiterentwickelt werden können.
In einem in die Jahre gekommenen Nachkriegsquartier bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum schaffen – dieser Aufgabe stellen sich in einer starken Projektallianz zwei Genossenschaften – die `Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG (BGNH)´ in Kooperation mit der `Baugenossenschaft Zuffenhausen eG (BGZ)´. Die in Stuttgart-Rot vorhandene Vielfalt an Biografien, Herkunftsgeschichten und (Wohn-) Bedarfen machen das Quartier „Am Rotweg“ zwischen Rotweg, Fleiner Straße sowie Schozacher Straße zu einem idealen Reallabor, in dem erprobt wird, wie bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen und quartiersbezogene Konzepte umgesetzt werden können. Das Pionierprojekt soll zeigen, wie Nachkriegsquartiere resilient und generationengerecht gemeinsam mit den Bewohner*innen weiterentwickelt werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das oben beschriebene Vorhaben ist Teil einer umfassenden Entwicklung, die Stuttgart-Rot insgesamt in den Blick nimmt. In einem offenen, integrierten Prozess soll dort ein „WohnquartierPlus“ (WQ+) entstehen. Dabei liegt der Fokus darauf, bestehende Strukturen im Quartier, um bedarfsgerechte und inklusive Wohnungsangebote zu ergänzen. Ziel ist es, z.B. eine 24h-Versorgungssicherheit zu schaffen, um damit lebenslanges Wohnen in den eigenen 4 Wänden auch bei zunehmendem Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Die genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung ist verzahnt mit vielfältigen baulichen und sozialen Maßnahmen in Stuttgart-Rot.
Das oben beschriebene Vorhaben ist Teil einer umfassenden Entwicklung, die Stuttgart-Rot insgesamt in den Blick nimmt. In einem offenen, integrierten Prozess soll dort ein „WohnquartierPlus“ (WQ+) entstehen. Dabei liegt der Fokus darauf, bestehende Strukturen im Quartier, um bedarfsgerechte und inklusive Wohnungsangebote zu ergänzen. Ziel ist es, z.B. eine 24h-Versorgungssicherheit zu schaffen, um damit lebenslanges Wohnen in den eigenen 4 Wänden auch bei zunehmendem Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Die genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung ist verzahnt mit vielfältigen baulichen und sozialen Maßnahmen in Stuttgart-Rot.
Das Projekt „Reallabor Wohnen – resilient und generationengerecht für Alle in Stuttgart-Rot“ wird im Rahmen der Wohnraumoffensive BW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gefördert. Zentraler Kern des Projekts ist ein zweieinhalbjähriger Beteiligungsprozess, in dem mit den unterschiedlichen örtlichen Akteuren und der Bewohnerschaft Fragen rund um das Thema „Wohnen der Zukunft“ diskutiert werden. In den Zwischenräumen der aktuell bestehenden Zeilenbebauung im Quartier „Am Rotweg“ ist als eine Art mobiles Amphitheater temporär ein Experimentierlabor eingerichtet. Auf dieser „Laborbühne“ sollen verschiedene Fragen zum Wohnen, dem Zusammenleben, der Nachbarschaft und der Alltagsgestaltung gemeinsam mit den Bewohner*innen aus Rot, sozialen Partner*innen, aber auch mit Institutionen, Hochschulen, IBA’27, Stadtverwaltung sowie Expert*innen diskutiert und erlebbar gemacht werden.
Das Projekt „Reallabor Wohnen – resilient und generationengerecht für Alle in Stuttgart-Rot“ wird im Rahmen der Wohnraumoffensive BW des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gefördert. Zentraler Kern des Projekts ist ein zweieinhalbjähriger Beteiligungsprozess, in dem mit den unterschiedlichen örtlichen Akteuren und der Bewohnerschaft Fragen rund um das Thema „Wohnen der Zukunft“ diskutiert werden. In den Zwischenräumen der aktuell bestehenden Zeilenbebauung im Quartier „Am Rotweg“ ist als eine Art mobiles Amphitheater temporär ein Experimentierlabor eingerichtet. Auf dieser „Laborbühne“ sollen verschiedene Fragen zum Wohnen, dem Zusammenleben, der Nachbarschaft und der Alltagsgestaltung gemeinsam mit den Bewohner*innen aus Rot, sozialen Partner*innen, aber auch mit Institutionen, Hochschulen, IBA’27, Stadtverwaltung sowie Expert*innen diskutiert und erlebbar gemacht werden.
Von großer Bedeutung für ein erfolgreiches Projekt „in Sachen Wohnen“ sind das zeitliche Eintakten der einzelnen Maßnahmen, Interessensmanagement, „Übersetzer“ zwischen den Fachdisziplinen (Soziales, Technik, Städtebau, Architektur, etc.), inhaltliche Abstimmung, Entwicklung zielgruppenspezifischer Beteiligungsformate, abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, gute Quartiers- und Stadtteilkommunikation sowie eine prozessbegleitende und summative Evaluation.
Von großer Bedeutung für ein erfolgreiches Projekt „in Sachen Wohnen“ sind das zeitliche Eintakten der einzelnen Maßnahmen, Interessensmanagement, „Übersetzer“ zwischen den Fachdisziplinen (Soziales, Technik, Städtebau, Architektur, etc.), inhaltliche Abstimmung, Entwicklung zielgruppenspezifischer Beteiligungsformate, abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, gute Quartiers- und Stadtteilkommunikation sowie eine prozessbegleitende und summative Evaluation.
Weitere Informationen zum Projekt können den Anlagen zu dieser Bekanntmachung sowie dem nachfolgenden Link zur Website entnommen werden: https://www.quartier-am-rotweg.de/
Die hier ausgeschriebenen vorgesehenen Leistungen sind in der Anlage „Leistungskatalog“ (später bei Angebotsaufforderung Anlage „Honorarangebot“) aufgeführt. Diese sind nicht abschließend - die tatsächlichen Erfordernisse werden in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) nach Auftragserteilung geklärt. Als Kalkulationsgrundlage ist zunächst ein voraussichtlicher Umfang vorgegeben, der sich aufgrund der Projektanforderungen noch verändern kann.
Die hier ausgeschriebenen vorgesehenen Leistungen sind in der Anlage „Leistungskatalog“ (später bei Angebotsaufforderung Anlage „Honorarangebot“) aufgeführt. Diese sind nicht abschließend - die tatsächlichen Erfordernisse werden in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG) nach Auftragserteilung geklärt. Als Kalkulationsgrundlage ist zunächst ein voraussichtlicher Umfang vorgegeben, der sich aufgrund der Projektanforderungen noch verändern kann.
Leistungszeitraum ist ab Beauftragung (vrs. Februar 2022 - Dezember 2024 = 3 Jahre); Aktionszeitraum für die Beteiligung der Akteure im Quartier ist Februar 2022 - Dezember 2023 (2 Jahre)
Die Gesamtprojektsumme liegt bei 1,375 Mio. Euro. Davon werden 80% durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg im Rahmen der Wohnraumoffensive BW gefördert.
Als Arbeitsplattform ist MS Teams zu verwenden.
Es ist bereits ein Büro mit Vorleistungen (Unterstützung bei der Erstellung des Förderantrags) befasst gewesen. Diesem steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Es wird ein Büro gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann.
Dauer: 30 Monate
Zusätzliche Informationen:
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stuttgart Rot, insb. Quartier „Am Rotweg“ zwischen Rotweg, Fleiner Straße sowie Schozacher Straße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Nachweise/Erklärungen sind einzureichen bzw. abzugeben:
- vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit vollständiger Erklärung zu Punkt 2.1 des Teilnahmeantrags sowie die erforderlichen ausgefüllten Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
- bei juristischen Personen die Erklärung, dass eine Eintragung in dem Handelsregister o.ä. vorliegt,
- Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen,
- Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) zu führen,
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden nachgewiesen wird (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten),
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden nachgewiesen wird (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten),
- ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (siehe auch Verweis auf Selbstreinigung) (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten),
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) vom 16.04.2013 (Gesetzesblatt für Baden- Württemberg 2013, Nr. 4, S. 50-53) und dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. November 2017, Artikel 15 (Gesetzesblatt Baden-Württemberg 2017, Nr. 23, S. 606) (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten).
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) vom 16.04.2013 (Gesetzesblatt für Baden- Württemberg 2013, Nr. 4, S. 50-53) und dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. November 2017, Artikel 15 (Gesetzesblatt Baden-Württemberg 2017, Nr. 23, S. 606) (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten).
HINWEISE:
- Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
- Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
- Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
- Die Erklärungen unter Punkt 2.1 des Formulars Teilnahmeantrag sind vollständig abzugeben. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
UMSATZ:
Im Teilnahmeantrag sind Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen (Projekt- Prozesssteuerung, Beteiligung) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu tätigen. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Teilnahmeantrag sind Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen (Projekt- Prozesssteuerung, Beteiligung) für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu tätigen. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindesteignung:
250.000 Euro netto Umsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
FACHKRÄFTE:
Im Teilnahmeantrag sind Angaben zur Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand zu tätigen.
REFERENZEN (siehe auch II.2.9. und Anlage „EINZELBEWERTUNGSMATRIX – EIGNUNGSKRITERIEN“):
Mit dem Teilnahmeantrag sind Referenzen einzureichen. Die sind auf der Anlage „Referenzprojekte“ (entsprechend vervielfältigt) anzugeben. Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben:
- Referenzen zur Erstellung von "ganzheitlichen/crossmedialen Kommunikationskonzepten":
60 Punkte ab 2 voll vergleichbaren Referenzen (je Referenz 30 Punkte),
Bewertung anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf den Auftragswert, die Dauer und die Vielfalt/Breite der Leistung (Kommunikationsmittel, Intensitätsstufen der Partizipation). Dabei gilt als
voll vergleichbar (100%): vergleichbare Dauer (mind. 12 Monate) und Auftragswert >20.000 € netto, Vielzahl an Kommunikationsmitteln (cross-medial – Print, Online, Veranstaltung), div. Intensitätsstufen der Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation) sowie die Konzeptentwicklung an sich erkennbar;
voll vergleichbar (100%): vergleichbare Dauer (mind. 12 Monate) und Auftragswert >20.000 € netto, Vielzahl an Kommunikationsmitteln (cross-medial – Print, Online, Veranstaltung), div. Intensitätsstufen der Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation) sowie die Konzeptentwicklung an sich erkennbar;
weitgehend vergleichbar (66,6 %): Auftragswert <20.000 € netto oder Dauer < 12 Monate oder div. Intensitätsstufen nicht erkennbar oder nur 2 Kommunikationsmittel oder keine Onlinebeteiligung oder nur Mitwirkung bei Konzeptentwicklung;
teilweise vergleichbar (33,3 %): Vielzahl an Kommunikationsmitteln nicht erkennbar (1 Mittel, daher nicht cross-medial) oder o.g. Kriterien in Kombination treffen nicht zu (Dauer, Auftragswert, Intensitätsstufen);
kaum vergleichbar (0 %): keine wertungsrelevanten Angaben bzw. keine Konzeptentwicklung erkennbar.
- Referenzen mit Erfahrung zur Umsetzung einer Maßnahme in einem Förderprogramm aus dem Bereich Wohnraumförderung oder Stadtentwicklung:
40 Punkte ab 2 vergleichbaren Referenzen (je Referenz 20 Punkte)
Bewertung anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Bei Projekten im Bereich Wohnraumförderung werden Referenzen gewertet mit inhaltlicher Quartiersentwicklung, Referenzen mit einer baulichen Förderung von Wohnungsraum werden nicht gewertet.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
- 4 Fachkräfte wie oben beschrieben
- mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.
GEFORDERTE NACHWEISE
WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
- Umsatz für vergleichbare Leistungen (Projekt- Prozesssteuerung, Beteiligung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
- Qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
- Referenzen zur Erstellung von "ganzheitlichen/crossmedialen Kommunikationskonzepten"
- Referenzen mit Erfahrung zur Umsetzung einer Maßnahme in einem Förderprogramm aus dem Bereich Wohnraumförderung oder Stadtentwicklung
Bei Referenzprojekten gilt: Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzprojekte, wenn der Abschluss der Leistung nicht länger als 7 Jahre (hier nicht vor 2014) zurück liegt. Die Referenzen müssen nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings müssen die für die Wertung wesentlichen Leistungsbausteine zum Großteil erbracht worden sein und es müssen mind. 80% des Auftragsvolumens abgerechnet sein.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Referenzprojekten gilt: Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzprojekte, wenn der Abschluss der Leistung nicht länger als 7 Jahre (hier nicht vor 2014) zurück liegt. Die Referenzen müssen nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings müssen die für die Wertung wesentlichen Leistungsbausteine zum Großteil erbracht worden sein und es müssen mind. 80% des Auftragsvolumens abgerechnet sein.
Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie die kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse / Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 30
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export oder Druck als pdf) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (Besondere Vorsicht ist bei der Übertragung aus MacOS-Systemen erforderlich. Dort sind die Referenzen in der Vorschau des zusammengeführten Gesamtdokuments noch einzeln sichtbar, jedoch in gesonderter PDF-Software nicht mehr.).
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export oder Druck als pdf) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden (Besondere Vorsicht ist bei der Übertragung aus MacOS-Systemen erforderlich. Dort sind die Referenzen in der Vorschau des zusammengeführten Gesamtdokuments noch einzeln sichtbar, jedoch in gesonderter PDF-Software nicht mehr.).
Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form Vergabeverhandlungen zu führen.
Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) zu erteilen.
Voraussichtlich werden Vergabeverhandlungen als Videokonferenz stattfinden. Nähere Informationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
- evtl. weitere erforderliche Nachweise (z.B. Nachweise zu wirtschaftlichen Verknüpfungen oder zur Selbstreinigung)
C) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen einzureichen sind:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
- Handelsregisterauszug
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 204-533454 (2021-10-15)
Ergänzende Angaben (2021-10-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 393 380 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-31 📅
Name: Stadtberatung Dr. Sven Fries
Postort: Ostfildern
Land: Deutschland 🇩🇪 Esslingen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 393 380 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2022/S 047-122774 (2022-03-03)