Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Umsatz in EUR netto mit Planungsleistungen im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gem. §§55 ff. HOAI im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019. Sofern keine entsprechend lange Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann, ist die Erklärung mit Bezug auf die Jahre einzureichen, in denen die Geschäftstätigkeit bereits bestand. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
1,5 Mio EUR < Umsatz < 2,5 Mio EUR: 5 Punkte
— Umsatz gleich oder über 2,5 Mio EUR: 10 Punkte.
B. Anzahl der beschäftigten Dipl.Ing., M.Sc., B.Sc. M.Eng., B.Eng. oder gleichwertig (Angabe der mittleren Beschäftigtenanzahl der vergangenen 3 Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020). Sofern die Geschäftstätigkeit weniger als 3 Jahre beträgt, ist die Erklärung mit Bezug auf die/das vergangene(n) Geschäftsjahr(e) einzureichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 4 < Anzahl Beschäftigte < 7: 2 Punkte,
— Anzahl Beschäftigte gleich oder über 7: 5 Punkte.
C. Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Projektleiters im Bereich Technische Gebäudeausrüstung
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 4 < Anzahl der Jahre < 8: 2 Punkte
— Anzahl der Jahre gleich oder über 8: 5 Punkte.
D. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen des Bewerbers (max. 65 Punkte)
Die Kriterien für das Vorliegen einer vergleichbaren Planungsleistungen sind:
a) Abschluss in den letzten 5 Jahren (Abschluss Lp 8),
b) Leistungsbild: Technische Ausrüstung,
c) Leistungsphasen 2-8, jeweils komplettes Leistungsbild § 55 HOAI mit sämtlichen Anlagen in den Anlagengruppen 1 bis 8
Die Kriterien a)-c) müssen kumulativ erfüllt sein.
Die ersten 3 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen werden mit je 10 Punkten bewertet.
5 Punkte je Referenz für max. 2 weitere Referenzen.
Zusätzlich werden je Referenzprojekt 5 Punkte vergeben, sofern sich die Referenzleistung auf ein Gebäude bezieht, bei dem die Wärme- und Stromversorgung über ein Blockheizkraftwerk erfolgt.
Die Leistungen müssen vollständig vom Bewerber, ARGE-Mitglied oder Subunternehmer in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben-/Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Ein Bewerber kann (auch früher bei anderem Arbeitgeber erbrachte) Leistungen eines einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleiters als Referenzen benennen, jedoch nur wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem Bewerber zur Verfügung steht und dieser der verantwortliche Projektleiter wird.
Zu jeder Referenz muss eine Referenzbeschreibung mit mindestens den folgenden Angaben eingereicht werden: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Kurzbeschreibung der Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber unter Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zur Möglichkeit der Verifizierung der Referenz.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet. Die Entscheidung, ob 3 oder maximal fünf Bewerber Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.