Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1
Referenznummer 6221 E1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1.”
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um bis zu einem Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens 6...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal um bis zu einem Jahr zu verlängern. Die Option der Vertragsverlängerung wird spätestens 6 Monate zum Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
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Zusätzliche Informationen:
“Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 18. Kalenderwoche (03. – 7.5.2021) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen – Teilnahme zwingend...”
Zusätzliche Informationen
Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 18. Kalenderwoche (03. – 7.5.2021) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen – Teilnahme zwingend für Angebotsabgabe). Bitte melden Sie sich frühzeitig für die Terminvereinbarung per E- Mail (verwaltung@bundesarbeitsgericht.de) an.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (Einfache Richtwertmethode-Quotient aus Leistungspunkten und Angebotspreis) erteilt. Bei der Einfachen Richtwertmethode ist für jedes Angebot das Leistungs-Preis-Verhältnis zu bilden, das heißt es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) dividiert durch den Preis (Euro) errechnet. Sofern bei der Anwendung der Einfachen Richtwertmethode die gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Zum Bietergespräch werden die ersten 4 Bieter eingeladen, deren Angebot in Bezug auf Firmenportrait (max. 45 Punkte)
— Referenzen (max. 36 Punkte),
— Organisation und Berichtswesen (max. 51 Punkte),
— Leistungsinhalte (max. 21 Punkte).
Die höchsten Quotienten nach der einfachen Richtwertmethode erreicht haben. Im Bietergespräch können max. 44 Punkte erreicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auskunft aus dem Handels- oder Berufsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate
Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, welche die Risiken des Vertrages in voller Höhe deckt
Nachweis über Teilnahme an Objektbesichtigung (18. KW 2021)”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung, welche die Risiken des Vertrages in voller Höhe deckt
Nachweis über Teilnahme an Objektbesichtigung (18. KW 2021)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Zertifizierung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Zertifizierung eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards)
Nachweise und Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zum Umweltmanagement (Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems z. B. EMAS, ISO 41001, SCC/SCP oder gleichwertige Standards)
Nachweis über Mitgliedschaft in Berufsverbänden
Musterberichte – Sicherheitsdienste (Wachplan, Einsatzplan)
Darstellung des eingesetzten Qualitätsmesssystems
Musterdienstanweisung, Sicherheitsdienstleistungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-01
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Biter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite...”
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info/ bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. hier gegenüber der Vergabestelle.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
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Quelle: OJS 2021/S 070-178594 (2021-04-07)
Ergänzende Angaben (2021-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hugo-Preuß-Platz 1
Postleitzahl: 99084
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 070-178594
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Postanschrift, Haupt-Kontaktstelle
Hugo-Preuß-Platz 1
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Postleitzahl, Haupt-Kontaktstelle
99084
Quelle: OJS 2021/S 074-189404 (2021-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 18. Kalenderwoche (03. - 07.05.2021) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen - Teilnahme zwingend...”
Zusätzliche Informationen
Das Bundesarbeitsgericht führt eine Vor-Ort Besichtiqunq in der 18. Kalenderwoche (03. - 07.05.2021) durch (siehe Bewerbungsbedíngungen - Teilnahme zwingend für Angebotsabgabe). Bitte melden Sie sich frühzeitig für die Terminvereinbarung per E- Mail (verwaltung@bundesarbeitsgericht.de) an.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (Einfache Richtwertmethode-Quotient aus Leistungspunkten und Angebotspreis) erteilt. Bei der Einfachen Richtwertmethode ist für jedes Angebot das Leistungs-Preis-Verhältnis zu bilden, das heißt es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) dividiert durch den Preis
(Euro) errechnet. Sofern bei der Anwendung der Einfachen Richtwertmethode die gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Zum Bietergespräch werden die ersten vier Bieter eingeladen, deren Angebot in Bezug auf
Firmenportrait (max. 45 Punkte)
- Referenzen (max. 36 Punkte)
- Organisation und Berichtswesen (max. 51 Punkte)
- Leistungsinhalte (max. 21 Punkte)
die höchsten Quotienten nach der einfachen Richtwertmethode erreicht haben. Im Bietergespräch können max. 44 Punkte erreicht werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 070-178594
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Referenznummer 6221 E1
Titel:
“Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements (Sicherheitsdienste), Referenznummer 6221 E1”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Secura Protect Süd GmbH
Postanschrift: Industriestraße 7
Postort: Langenselbold
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite...”
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info/ bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bzw. per E-Mail bereitgestellt
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. hier gegenüber der Vergabestelle.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle
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Quelle: OJS 2021/S 220-579805 (2021-11-09)