Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungen des Technischen Gebäudemanagements
EUOV2109
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Leistungen des Technischen Gebäudemanagements
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden-Rossendorf, Dresden-Plauen und Freiberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM) für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM) für den Forschungsstandort Dresden-Rossendorf, die Forschungsstelle Felsenkeller Dresden sowie das Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie. Am Forschungsstandort Rossendorf ist weiterhin der VKTA - Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) tätig. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen erfolgt die Vergabe für beide Vereine durch das HZDR.
Auf dem Forschungsstandort Rossendorf sowie in der Forschungsstelle Felsenkeller in Dresden betreiben das HZDR und der VKTA Anlagen, die Genehmigungen nach Atomgesetz bzw. Strahlenschutzgesetz unterliegen.
Die Gesamtfläche der zu betreuenden Gebäude beträgt derzeit ca. 102.000 m² NF.
Die Anlagen sind auf rund 93 Gebäude unterschiedlicher Größe verteilt. Als grobe Klassifikation lässt sich eine Unterteilung wie folgt vornehmen:
Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Büronutzung, Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Nutzung für Labor/Werkstatt, Lagergebäude, Gebäude mit versorgungstechnischer Funktion.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag tritt am 01.04.2022 in Kraft und wird zunächst bis zum 31.03.2025 geschlossen. Der Auftraggeber kann zweimalig unter Ausübung einer einseitigen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag tritt am 01.04.2022 in Kraft und wird zunächst bis zum 31.03.2025 geschlossen. Der Auftraggeber kann zweimalig unter Ausübung einer einseitigen Option die Verlängerung des Vertrages um jeweils zwei Jahre verlangen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Der Bieter/das Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass er über eine gültige, Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB, Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Erklärung das Vorliegen bzw. Beantragung einer Genehmigung nach § 25 StrlSchG.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-05
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2021/S 193-502781 (2021-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM) für den...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V. (HZDR) beabsichtigt die Vergabe der Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (TGM) für den Forschungsstandort Dresden-Rossendorf, die Forschungsstelle Felsenkeller Dresden sowie das Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie. Am Forschungsstandort Rossendorf ist weiterhin der VKTA - Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) tätig. Aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen erfolgt die Vergabe für beide Vereine durch das HZDR. Auf dem Forschungsstandort Rossendorf sowie in der Forschungsstelle Felsenkeller in Dresden betreiben das HZDR und der VKTA Anlagen, die Genehmigungen nach Atomgesetz bzw. Strahlenschutzgesetz unterliegen. Die Gesamtfläche der zu betreuenden Gebäude beträgt derzeit ca. 102.000 m² NF. Die Anlagen sind auf rund 93 Gebäude unterschiedlicher Größe verteilt. Als grobe Klassifikation lässt sich eine Unterteilung wie folgt vornehmen: Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Büronutzung, Gebäude mit vollständiger oder überwiegender Nutzung für Labor/Werkstatt, Lagergebäude, Gebäude mit versorgungstechnischer Funktion.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 193-502781
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Leistungen des Technischen Gebäudemanagements
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RGM Facility Management GmbH
Postanschrift: Paul-Robeson-Straße 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 0📞
E-Mail: xxx@xxx.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 245-647139 (2021-12-13)