Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung "geplanter Zuschlag 16.05.2022"
Stufe 2: beginnt am 01.10.2022
-Regelbetrieb: 01.01.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.12.2026 (ggf. Verlängerung bis 31.12.2028)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
- Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
- Betreuung der Wartungsverträge
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten, des Ersatzteillagers usw.
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
- Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in der Start-Up-Phase:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören.
Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements gemäß den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung Punkt 2.1 bis 2.19;
b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen;
Personal im Regelbetrieb:
- allgemeine Anforderungen einschl. Sicherheitsanforderungen an das Personal des AN - sind der Leistungsbeschreibung Okt. 4.1 zu entnehmen;
- Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
a) Anforderungen an den Obj.Ltr. bzw. dessen Stellvertreter:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- weitere Anforderungenund Aufgaben des Obj.Leiters bzw. dessen Stellvertreters sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.2.1 bis 4.2.4 zu entnehmen;
- Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von mindestens 8:00 bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.
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b) Einsatz mindestens eines Haustechnikers (HT) und seine Vertretung.
HT bzw. Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort (ca. 15 Stunden wöchentlich, Abstimmung in der Start-Up-Phase) vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind in der Zeit von 06:30 bis 18:00 Uhr zu erbringen. Weitere Ausführungen in LB Pkt. 4.3.1 enthalten.
- Anforderungen an die Haustechniker:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk und mindestens einen Servicetechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltbefähigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen), MSR-Technik, Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik).
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- für den MSR-Techniker ist spätestens zwei Monate nach Vertragsbeginn ein Seminar oder Lehrgang bei der Fa. Sauter für die Beherrschung der GLT nachzuweisen
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
- Bereitschaft zur sicherheitsüberprüfung nach SÜG 2 Sabotageschutz;
- die Aufgaben und Pflichten des Haustechnikers bzw. dessen Vertretung sind den umfangreichen Ausführungen in der Leistungsbeschreibung unter Pkt. 4.3.3 zu entnehmen;
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.