Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
— Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung
Stufe 2: beginnt am 01.10.2021
— Regelbetrieb: 01.01.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.12.2025 (ggf. Verlängerung bis 31.12.2029)
— Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
— Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
— Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
— Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
— Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
— Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
— Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
— Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
— detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
— Protokollieren der Übernahme
— Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
— Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
— Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
— Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
— Unterstützen bei der Beweissicherung
— Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
— Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
— Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
— Betreuung der Wartungsverträge
— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten, des Ersatzteillagers usw,
— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in der Start-Up-Phase:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören.
Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
— Betreiben
— Inspektion
— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
— DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
— Stellen der Verantwortlichen Elektrofachkraft
— Wartung
— Instandsetzung
— Optimieren
— Störungsmanagement
— ggf. Gewährleistungsüberwachung
— Berichten
— Dokumentieren
— Energiemanagement
— Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
— Entsorgung
— Kommunikationsmanagement
— EDV
— Nutzung eines CAFM-Systems
— Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
— Objektleiter-Leistungen
— Haustechniker-Leistungen
An folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
— 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
— 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
— 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
— 420 Wärmeversorgungsanlagen
— 430 Lufttechnische Anlagen
— 440 Starkstromanlagen
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen
— 480 Gebäudeautomation
— 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
Nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
— DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
— DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebmittel
— VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
— VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
— VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
— BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
— 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
— technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Zum Leistungsumfang gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen.
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b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen
Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen. Dazu gehören u.a.:
— regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
— regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion
— regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes sowie der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. DIN, VDE, UVV etc., Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
— Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
— Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
— Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse im Auftrag der AG bzw. des Nutzers
— die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
— monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes/Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion), im Rahmen dieser Inspektionen sind darüber hinaus alle Türen der Liegenschaft einer Sichtkontrolle ihrer mechanischen Teile (Türklinken, Scharnieren, Schlössern, Schließzylinder etc.) zu unterziehen, einschl. Dokumentation und Weiterleitung von Mängeln an die AG
— Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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Personal im Regelbetrieb:
— Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
Anforderungen an den OL:
— mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
— sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
— hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
— ausgeprägte service-orientierte Einstellung
— Führungsqualität
— Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
— Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
— gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
— gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
— kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
— Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
Es ist keine Präsenzzeit des Objektleiters arbeitstäglich zu gewährleisten.
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Einsatz mindestens eines Haustechnikers (HT) und seine Vertretung.
HT bzw. Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort (ca. 15 Stunden wöchentlich, Abstimmung in der Start-Up-Phase) in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr zu erbringen.
Anforderungen an die Haustechniker:
— Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung
— mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk - mindestens ein Servicetechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen), Sanitär-, Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
— sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
— hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
— service-orientierte Einstellung
— Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
— gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
— gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
— Ausbildungs- und Erfahrungsprofil als Elektrofachkraft (EFK), resp. elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)- Bestellung durch die vEFK des AN
— Fachkraft für Feststellanlagen
— Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten von OL und HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Die regelmäßigen Leistungen werden in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.