Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.04.2022
Stufe 2: beginnt am 01.05.2022
-Regelbetrieb: 01.06.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.05.2026, 24:00 Uhr (ggf. Verlängerung bis 31.05.2030, 24:00 Uhr)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Stufe 1: Personalvorstellung, Prüfung Qualifikation, ggf. Beantragung weiterer Sicherheitsüberprüfungen, kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft, Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse, Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung, Klärung zu Art und Umfang der benötigten Sicherheitsstufen für die Begehung von Sicherheitsbereichen/Räumen, Aufbau Berichtswesen
Stufe 2: Übernahme von Anlagen und technischen Systemen einschl. Funktionsprüfung und Dokumentation, Abgleich offener Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstatus, Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile, Komponenten, Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen, Aufbau der Dokumentation gemäß Dokumentationsrichtlinie BImA, TGM - Abschluss neuer Wartungs- und Prüfverträge, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterauftragnehmerlisten
Zu Ende der Start-Up-Phase sind Wartungs-, Inspektions, Instandsetzungsplanung, Sachverständigen (SV)- / Sachkundigen (SK)- Prüfplanung, Gefährdungsbeurteilungen des AN, Lagerbestandslisten, Notfallordner, Einarbeitungskonzepte, Monats- und Jahresberichte und Anlagenabgleich an die AG zu übergeben.
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Personal in der Start-Up-Phase:
Für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene OL angehören. Der AN hat für die Start-Up-Phase einen mit Objektübernahmen erfahrenen Projektleiter (PL) als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der Verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleiter-Leistungen
- Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 460 Förderanlagen
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie unter II.1.4 beschrieben.
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Dazu verwendet der AN eine zeitgemäße CAFM-Software mit den Mindestfunktionen Webbasierter Zugriff, Planung, Überwachung und Dokumentation aller Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen und aller Instandsetzungsmaßnahmen, Erfassung und Auswertung technischer und kaufmännischer Daten aus dem Bereich Gebäudemanagement und Instandhaltung sowie von Verbrauchs- und Zählerdaten, Dokumentation und Überwachung aller Herstellergarantien und Gewährleistungen, Transparenz über eingesetzte Ressourcen, Vermeidung von Medienbrüchen und Doppelarbeit, Integration einer durchgängigen und konsistenten Datenhaltung, Dokumentationsfähigkeit, Historisierung und Archivierung. Der AN gewährt der AG über Berechtigungsrollen den Zugriff auf seine CAFM-Software. Das CAFM-System muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein.
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Der AN richtet eine zum Zeitpunkt der Übernahme der Liegenschaft verfügbare und funktionsfähige Zentrale in übergebenen Räumlichkeiten ein. Die AG stellt diese sowie Fernwärme, Wasser und Elektroenergie zur Erbringung der Leistungen kostenlos zur Verfügung.
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Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen. Er verwaltet und beschafft im Rahmen der Wartung alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel.
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Das Bundesarchiv ist mit einem Gebäudeleittechniksystem ausgestattet. Fernzugriff- bzw. Fernwirkfunktionen sind nicht zugelassen.
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Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind folgende Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten zwingend vorgeschrieben und vom AN sicherzustellen:
- für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von maximal 30 Minuten
- für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA,USV, Kommunikationsanlagen etc.) und deren Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten
- bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, hat der AN unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
- bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur (>1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen
Bei Gefahr im Verzug ist der AN berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung zu veranlassen und durchzuführen, bis eine Abstimmung mit der AG / dem Nutzer möglich ist.
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Personal:
- Einsatz eines Objektleiters (OL) bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind
Anforderungen:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
Die Erreichbarkeit des Objektleiters muss arbeitstäglich von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr gewährleistet sein.
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Der AN setzt 2 Haustechniker (HT) und mindestens einen Vertreter gleichwertiger Qualifikation ein. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für HT 1 beträgt 8 Stunden, für HT 2 beträgt 4 Stunden. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum zeitversetzt und überschneidend von 06:00 bis 15:30 Uhr im Wochenwechsel zu erbringen.
1. Woche: Frühschicht 06:00 - 14:30 Uhr, Spätschicht 11:00 - 15:30 Uhr
2. Woche: Frühschicht 06:00 - 10:30 Uhr, Spätschicht 07:00 - 15:30 Uhr
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Anforderungen Haustechniker 1 und 2 und Vertreter:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4), dabei HT 1 im Bereich der Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen) und HT 2 in einem versorgungstechnischen Gewerk (Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik)
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (nur Elektrotechniker)
- Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
- Arbeitsverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach SÜG
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten von OL und HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.