Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
— Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt am 26.10.2021
Stufe 2: beginnt am 01.07.2021
— Regelbetrieb: 01.10.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 30.09.2026 / 24:00 Uhr (ggf. Verlängerung bis 30.09.2028)
— Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG). Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
— Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
— Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
— Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
— Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
— Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
— Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
— Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
— detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
— Protokollieren der Übernahme
— Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
— Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
— Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
— Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
— Unterstützen bei der Beweissicherung
— Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
— Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
— Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
— Betreuung der Wartungsverträge
— Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
— kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN
— Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
— Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in den Start-Up-Phasen:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören. Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb:
a) Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei neben den Leistungen der DIN 32736, DIN 31051 / EN 13306, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 die in nachfolgenden Abschnitten genannten Leistungen.
— Betreiben
— Inspektion
— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
— DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
— Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft
— Wartung
— Instandsetzung
— Optimieren
— Störungsmanagement
— ggf. Gewährleistungsüberwachung
— Berichten
— Dokumentieren
— Energiemanagement
— Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
— Entsorgung
— Kommunikationsmanagement
— EDV
— Nutzung eines CAFM-Systems
— Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
— Objektleiter-Leistungen
— Haustechniker-Leistungen
An folgenden Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
— 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
— 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
— 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
— 420 Wärmeversorgungsanlagen
— 430 Lufttechnische Anlagen
— 440 Starkstromanlagen
— 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
— 460 Förderanlagen
— 470 Nutzungsspezifische Anlagen
— 480 Gebäudeautomation
— 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
— 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
Nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
— DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
— DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
— VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
— VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
— VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
— VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung
— TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
— TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen/Aufzugsanlagen
— TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
— TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
— BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
— 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
— technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen.
b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen:
Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen. Dazu gehören u.a.:
— regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
— regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion
— regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes sowie der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. DIN, VDE, UVV etc., Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
— Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
— Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
— Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse im Auftrag der AG bzw. des Nutzers
— die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
— monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes/Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion), im Rahmen dieser Inspektionen sind darüber hinaus alle Türen der Liegenschaft einer Sichtkontrolle ihrer mechanischen Teile (Türklinken, Scharnieren, Schlössern, Schließzylinder etc.) zu unterziehen, einschl. Dokumentation und Weiterleitung von Mängeln an die AG
— Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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Personal im Regelbetrieb:
— Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind.
Es ist eine Präsenzzeit des Objektleiters von 08:00 bis 16:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten.
— Einsatz von sechs Haustechnikern (HT) und eine Vertretung je Gewerk. Die HT bzw. deren Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen, der AG sind die Kontrollauszüge zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 18:00 Uhr zeitversetzt und überschneidend zu erbringen.
Die Anforderungen, Pflichten und Aufgaben von OL und HT sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.