Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die betriebsärztliche Betreuung und die Erbringung von arbeitsmedizinischen Leistungen.
Um den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung für alle Beschäftigten zu gewährleisten, soll ein überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist (im Folgenden "ASiG") bestellt werden.
Art und Umfang der Leistungen folgen aus den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit sowie den Aufgaben gemäß § 3 ASiG in Verbindung mit der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), dem Arbeitsschutzgesetz, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Vorgaben.
Die betriebsärztliche Betreuung besteht aus der Grundbetreuung (vgl. hierzu Anlage B Ziffer II Pkt. 1.2) und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung (vgl. hierzu Anlage B Ziffer II Pkt. 1.3) (zusammen Gesamtbetreuung).
Die Dienstleistungen umfassen neben der Gesamtbetreuung zudem zusätzliche ärztliche Leistungen (vgl. hierzu Anlage B Ziffer II Pkt. 2), soweit diese nicht bereits Bestandteil der Gesamtbetreuung sind, insbesondere
- Durchführung von präventiven Gesundheitsmaßnahmen, z.B. die jährliche Schutzimpfung,
- Einstellungsuntersuchungen.
Weitere Aufgaben können sich anhand der betrieblichen Erfordernisse und der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (insbesondere die sicherheitstechnischen Leistungen) werden von eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit der Deutsche Rentenversicherung Hessen durchgeführt und sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2023 mit einer zweimaligen Option zugunsten des Auftraggebers zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, bis zum 31.12.2025.
Die betriebsärztliche Versorgung umfasst derzeit ca. 2.590 Beschäftigte der DRV Hessen, die an 29 Standorten (vgl. hierzu Anlage B Ziffer II Pkt. 1.3) verteilt sind.