Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1. Es sind Auskünfte sämtlicher Geschäftsbanken des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. zur Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit vorzulegen.
Es ist ferner eine Wirtschaftsauskunft mit der Angabe des Ratings vorzulegen.
Die einzureichenden Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
3.2.
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für sich aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers ergebenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen-, Umwelt- und Vermögensschäden (inklusive aus datenschutzrechtlichen Gründen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Der Versicherungsvertrag muss die Deckung der vorgenannten Gefahren gewähren.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die voraussichtlichen zur Verfügung stehenden Nachunternehmer vorzulegen.
3.3. Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) abzugeben.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
Bitte nutzen Sie hierzu das Formblatt FB 2.
(Den Nachweis hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
3.4. Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2017, 2018, 2019) vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen.
Die einzureichenden Unterlagen müssen in jeden Fall Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapitel) und zum Cash-Flow aufweisen.
Falls ein Wirtschaftsteilnehmer erst später als 2017 besteht, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass der betreffende Wirtschaftsteilnehmer erst nach 2017 gegründet worden ist.
Sofern Konzerngesellschaften sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen möchten (vgl. auch VI.3) Ziffer 6 dieser Bekanntmachung), müssen zusätzlich die konsolidierten Konzernabschlüsse der Muttergesellschaft der letzten 3 Geschäftsjahre vorgelegt werden.