— Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang „ÜbersichtLoseLgf2022“ und/oder Musterbeförderungsvertrag. Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird („Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt“ etc.). Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. — Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird. Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit „Zwischenkilometerzählern“ die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. — Die genauen Ankunfts-/und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei „ÜbersichtLoseLgf2022“ zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o. g. Datei („ÜbersichtLoseLgf2022“) entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 15.15 h bzw. 15.30 h (Mo.-Do.) ist freitags 13.45 h bzw. 14.00 h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 7.30 h bzw. 7.45 h.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer
Referenznummer: Langenfeld WFB 2022
Kurze Beschreibung:
— Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang „ÜbersichtLoseLgf2022“ und/oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird („Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt“ etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind.
— Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit „Zwischenkilometerzählern“ die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können.
— Die genauen Ankunfts-/und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei „ÜbersichtLoseLgf2022“ zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o. g. Datei („ÜbersichtLoseLgf2022“) entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 15.15 h bzw. 15.30 h (Mo.-Do.) ist freitags 13.45 h bzw. 14.00 h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 7.30 h bzw. 7.45 h.
— Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang „ÜbersichtLoseLgf2022“ und/oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird („Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt“ etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind.
— Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit „Zwischenkilometerzählern“ die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können.
— Die genauen Ankunfts-/und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei „ÜbersichtLoseLgf2022“ zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o. g. Datei („ÜbersichtLoseLgf2022“) entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 15.15 h bzw. 15.30 h (Mo.-Do.) ist freitags 13.45 h bzw. 14.00 h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 7.30 h bzw. 7.45 h.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-10 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 090-233347
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR4DD09
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang „ÜbersichtLoseLgf2022“ und/oder Musterbeförderungsvertrag.
— Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang „ÜbersichtLoseLgf2022“ und/oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird („Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt“ etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind.
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind.
— Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
— Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit „Zwischenkilometerzählern“ die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können.
— Die genauen Ankunfts-/und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei „ÜbersichtLoseLgf2022“ zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o. g. Datei („ÜbersichtLoseLgf2022“) entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 15.15 h bzw. 15.30 h (Mo.-Do.) ist freitags 13.45 h bzw. 14.00 h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 7.30 h bzw. 7.45 h.
— Die genauen Ankunfts-/und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei „ÜbersichtLoseLgf2022“ zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o. g. Datei („ÜbersichtLoseLgf2022“) entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 15.15 h bzw. 15.30 h (Mo.-Do.) ist freitags 13.45 h bzw. 14.00 h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 7.30 h bzw. 7.45 h.
Geschätzter Gesamtwert: 2 800 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 23
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Personen mit geistiger/psychischer/körperlicher Behinderung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/oder Musterbeförderungsvertrag.
Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/geistiger/körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 1.4.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/oder Musterbeförderungsvertrag.
Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Züsatzlich zur o. g. Werkstatt/Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es 2 weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13).
Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptäschlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen Burscheid und Teile von Düsseldorf.
Hierzu bitte die entsprechenden Fahrpläne beachten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optionale Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr ist bei gegenseitiger Zustimmung gegeben. Zu näheren Informationen siehe Musterbeförderungsvertrag.
Beschreibung der Optionen:
Der Einsatz einer Begleitperson während der Fahrt ist bedarfsweise optional und kann sich innerhalb des Vertragszeitraum ändern.
Zu näheren Informationen siehe Musterbeförderungsvertrag.
Bezeichnung des Loses: Beförderung von Personen mit geistiger/ psychischer/ körperlicher Behinderung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.).
Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Züsatzlich zur o.g. Werkstatt/ Haupterfüllungsort (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optinonale Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Jahr ist gegeben. Zu näheren Informationen siehe Musterbeförderungsvertrag
Losnummer: 3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH
Kronprinzstr. 39
40764 Langenfeld
Züsatzlich zur o. g. Werkstatt (Kronprinzstr. 39) gibt es 2 weitere Langenfelder Werkstätten, die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13).
Das Einzugsgebiet der Werkstätten bzw. für die Abholung der Mitarbeiter umfasst hauptsächlich Langenfeld, Hilden, Haan, Monheim, Solingen, Mettmann, Erkrath, Leichlingen, Leverkusen, Burscheid und Teile von Düsseldorf.
Hierzu bitte die entsprechenden Lose/Fahrpläne beachten., WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH
Carl-Leverkus-Str. 19
40764 Langenfeld,
WFB Werkstätten des Kreises Mettmann
GmbH Lise-Meitner-Str. 13
WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH Kronprinzstr. 39 40764 Langenfeld Züsatzlich zur o.g. Werkstatt (Kronprinzstr. 39) gibt es zwei weitere Langenfelder Werkstätten, die in die Planung fallen (Carl-Leverkus-Str. 19; Lise-Meitner-Str. 13).
Hierzu bitte die entsprechenden Lose/ Fahrpläne beachten., WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH Carl-Leverkus-Str. 19 40764 Langenfeld, WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH Lise-Meitner-Str. 13 40764 Langenfeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung/Eignungsnachweise,
1.1. dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
1.1. dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
1.2. dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
1.2. dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
1.3. dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
1.3. dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die vorstehende Nennung von Ausschlussgründen ist daher nicht abschließend.
1.4. dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Mindeststandards:
1. Das eingesetzte Fahrpersonal muss im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein.
2. Erklärung zu §17 TVgG (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
3. Der Bieter muss die technischen Vorgaben aus dem Beförderungsvertrag erfüllen.
4. Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre. Bzw. bei Unternehmensneugründung Nachweis der entsprechenden Qualifikation wie Fuhrpark und Eignung des Personal.
5. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
5. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
4. Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre. Bzw. bei Unternehmensneugründung Nachweis der entsprechenden Qualifikation wie Fuhrpark und Eignung des Personal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Muster-Beförderungsvertrag.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Wie Haupterfüllungsort
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße:
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht oder ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht oder ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit die Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 156 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.3. Soweit die Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 156 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH
Postanschrift: Kronprinzstr. 39
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764
Telefon: +49 21739052-124📞
E-Mail: fahrdienst@wfbme.de📧
Fax: +49 21739052-127 📠
Internetadresse: https://www.wfbme.de/home.html🌏
Quelle: OJS 2021/S 090-233347 (2021-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseLgf2022" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseLgf2022" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseLgf2022") entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0730h bzw. 0745h. ---
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseLgf2022" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Die Angegebenen Fahrzeuge sind verpflichtend/ notwendig wenn es im Fahrplan erwähnt wird ("Mitarbeiter benötigt niedrigen Einstieg daher PKW benötigt" etc.).
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseLgf2022" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseLgf2022") entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0730h bzw. 0745h. ---
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseLgf2022" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
--- Beförderung von Mitarbeitern mit psychischer/ geistiger/ körperlicher Behinderung zu den jeweiligen Standorten der Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH und zurück. Der Einsatz einer Begleitperson ist optional und der Bedarf kann sich innerhalb des Vertragszeitraumes ändern. Die Vertragsdauer, beginnend ab dem 01.04.2022, beläuft sich auf drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Für nähere Informationen siehe Fahrpläne, Anhang "ÜbersichtLoseLgf2022" und/ oder Musterbeförderungsvertrag.
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
Sollte nichts konkretes auf dem Fahrplan stehen kann zu dem angegebenen Fahrzeug auch ein alternatives Fahrzeug genutzt werden, wenn die sichere Beförderung aller Fahrgäste gewährleistet ist und die Anforderungen an das Fahrzeug gemäß Beförderungsvertrag erfüllt sind. ---
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
--- Bezüglich den einzelnen Fahrplänen bzw. Linien muss erwähnt werden, dass mit Änderungen hinsicht der zu befördernden Mitarbeiter gerechnet werden muss (Umzug, Neuaufnahmen, Ausscheiden, Werkstattwechsel etc.). In so einem Fall wird sich nach Absprache auf eine wirtschaftliche und für alle Beteiligten angemessene Lösung geeinigt, unter Umständen erfolgt eine Preisanpassung. Daher sollen auch Preise für den Einsatz von Begleitpersonen bei Losen/ Linien angegeben werden wo aktuell (noch) keine benötigt wird.
Für die Kalkulation ist ebenfalls zu beachten, dass bei Linien mit "Zwischenkilometerzählern" die geplanten Kilometer teilweise von den tatsächlichen, meistens nach oben, abweichen können. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseLgf2022" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseLgf2022") entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0730h bzw. 0745h. ---
--- Die genauen Ankunfts-/ und Abholzeiten der einzelnen Linien sind in der angehängten Datei "ÜbersichtLoseLgf2022" zu finden, falls diese nicht eindeutig aus den Fahrplänen hervorgehen bzw. die Zeiten können ggf. aufgrund der Berechnungen vom System zu Unklarheiten führen, daher bitte Zeiten auch aus der o.g. Datei ("ÜbersichtLoseLgf2022") entnehmen. Freitags wird grunsätzlich kürzer gearbeitet bzw. früher Abgeholt, als die restliche Woche. Das übliche Arbeitsende 1515h bzw. 1530h (Mo - Do) ist freitags 1345h bzw. 1400h. Der normale Arbeitsbeginn ist immer um 0730h bzw. 0745h. ---
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Name: CBF e.V.
Postort: Solingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Mettmann
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 614 880 EUR 💰
Name: Chr. & I. Vielitz GbR Schüler und Behinertenfahrten
Postort: Leichlingen
Gesamtwert des Auftrags: 1 837 875 EUR 💰
Name: TMS GmbH
Postort: Viersen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Engler Transfer GmbH
Postort: Bonn
Name: Verkehrsbetriebe Hermannspann oHG
Postort: Velbert
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fahrdienstorganisation/ Buchhaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland/ Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Andernfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.3. Soweit die Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 156 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.3. Soweit die Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 156 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB