Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (soweit zutreffend).
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer der Eintragung in das amtliche Verzeichnis oder des Zertifizierungssystems (gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 LD (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für zertifizierte
Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Zertifizierungsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. §123 GWB vor, hat der Bieter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes
Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.