Vom 11.-21. August 2022 finden in München die European Championships 2022 statt. Hierzu werden im Olympiapark München und weiteren Venues neun Europameisterschaften ausgetragen, von denen eine die Sportkletter-Europameisterschaft ist. Wettkampfstätte der Sportkletter-Europameisterschaft wird der Königsplatz in München sein. Hierzu will der Auftraggeber ein Unternehmen mit der Bereitstellung, dem Auf- und Abbau, dem Tranpsort sowie dem technischen Service vor Ort für vier Kletterwänder (Lead-Wand, Speed-Wand, zwei Boulder-Wände) gemäß der IFSC Climbing Wall Requirements 2020 beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sportgeräte und -ausrüstungen
Referenznummer: EC 27
Kurze Beschreibung:
Vom 11.-21. August 2022 finden in München die European Championships 2022 statt. Hierzu werden im Olympiapark München und weiteren Venues neun Europameisterschaften ausgetragen, von denen eine die Sportkletter-Europameisterschaft ist. Wettkampfstätte der Sportkletter-Europameisterschaft wird der Königsplatz in München sein. Hierzu will der Auftraggeber ein Unternehmen mit der Bereitstellung, dem Auf- und Abbau, dem Tranpsort sowie dem technischen Service vor Ort für vier Kletterwänder (Lead-Wand, Speed-Wand, zwei Boulder-Wände) gemäß der IFSC Climbing Wall Requirements 2020 beauftragen.
Vom 11.-21. August 2022 finden in München die European Championships 2022 statt. Hierzu werden im Olympiapark München und weiteren Venues neun Europameisterschaften ausgetragen, von denen eine die Sportkletter-Europameisterschaft ist. Wettkampfstätte der Sportkletter-Europameisterschaft wird der Königsplatz in München sein. Hierzu will der Auftraggeber ein Unternehmen mit der Bereitstellung, dem Auf- und Abbau, dem Tranpsort sowie dem technischen Service vor Ort für vier Kletterwänder (Lead-Wand, Speed-Wand, zwei Boulder-Wände) gemäß der IFSC Climbing Wall Requirements 2020 beauftragen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sportgeräte und -ausrüstungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kletterzubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-16 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 157-415450
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
- 1 Wettkampf-Lead Wand inklusive Ballastierung
- 1 Wettkampf-Speed Wand inklusive Ballastierung
- 2 Wettkampf-Boulderwände
Folgende Leistungen sind dabei zu erbringen:
- Planung
- Beschaffung
- Lieferung
- Aufbau und Montage
- Inbetriebnahme
- Umbau
- Wartung
- Instandhaltung
- Demontage
- Abtransport
- Entsorgung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
1. Vorhänge
Der AG ist im Moment in interner Abstimmung bzgl. eines Vorhanges vor der Lead-Wand. Wie diese aussehen kann und wie diese dann an der Wand befestigt wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem AN besprochen. Der AN hat dann eine entsprechende Statik Berechnung durchzuführen.
Der AG ist im Moment in interner Abstimmung bzgl. eines Vorhanges vor der Lead-Wand. Wie diese aussehen kann und wie diese dann an der Wand befestigt wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem AN besprochen. Der AN hat dann eine entsprechende Statik Berechnung durchzuführen.
2. Sponsoring
Der Bieter hat die Möglichkeit, ein geplantes Sponsoring-Engagement für die EC 2022 einzugehen. Der Auftraggeber hat verschiedene Sponsoring-Pakete in Anlage C zur Leistungsbeschreibung zusammengestellt. Die darin enthaltenen Werberechte und Vermarktungsmöglichkeiten werden vom Auftraggeber mit den darin genannten Werten angenommen. Entscheidet sich der Bieter, ein oder mehrere Sponsoring-Pakete in Anspruch zu nehmen, gibt er im Leistungsverzeichnis im Titel „Sponsoring“ mindestens die in Anlage C zur Leistungsbeschreibung genannten Beträge unter Nennung der Nummer des Sponsoring-Paketes an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen höheren Betrag anzugeben. Wird ein geringerer Betrag als in Anlage C zur Leistungsbeschreibung vorgesehen angegeben, so kann das Sponsoring-Angebot nicht berücksichtigt werden.
Der Bieter hat die Möglichkeit, ein geplantes Sponsoring-Engagement für die EC 2022 einzugehen. Der Auftraggeber hat verschiedene Sponsoring-Pakete in Anlage C zur Leistungsbeschreibung zusammengestellt. Die darin enthaltenen Werberechte und Vermarktungsmöglichkeiten werden vom Auftraggeber mit den darin genannten Werten angenommen. Entscheidet sich der Bieter, ein oder mehrere Sponsoring-Pakete in Anspruch zu nehmen, gibt er im Leistungsverzeichnis im Titel „Sponsoring“ mindestens die in Anlage C zur Leistungsbeschreibung genannten Beträge unter Nennung der Nummer des Sponsoring-Paketes an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen höheren Betrag anzugeben. Wird ein geringerer Betrag als in Anlage C zur Leistungsbeschreibung vorgesehen angegeben, so kann das Sponsoring-Angebot nicht berücksichtigt werden.
Eine Verpflichtung zu einem Sponsoring-Engagement besteht nicht. Sofern der Bieter kein Sponsoring für die EC 2022 betreiben möchte, ist ein Betrag von 0,00 EUR anzugeben. Hinweis: Der Gesamtbetrag der Sponsoring-Leistungen muss mindestens einen Wert von 35.000,00 € aufweisen. Andernfalls wird das Sponsoring mit 0,00 € gewertet. Die Zusammensetzung aus den einzelnen Kategorien spielt dabei keine Rolle.
Eine Verpflichtung zu einem Sponsoring-Engagement besteht nicht. Sofern der Bieter kein Sponsoring für die EC 2022 betreiben möchte, ist ein Betrag von 0,00 EUR anzugeben. Hinweis: Der Gesamtbetrag der Sponsoring-Leistungen muss mindestens einen Wert von 35.000,00 € aufweisen. Andernfalls wird das Sponsoring mit 0,00 € gewertet. Die Zusammensetzung aus den einzelnen Kategorien spielt dabei keine Rolle.
Die in den einzelnen Kategorien angegebenen Beträge stellen den Mindestbetrag je Kategorie dar. Der Betrag je Kategorie darf also auch höher angesetzt werden!
Der vom Bieter angebotene Sponsoring-Betrag wird als Abzugsposten von der Angebotssumme aus berücksichtigt.
Unabhängig vom angebotenen Sponsoring-Engagement müssen die Produktionskosten für Banden, Banner, Werbespots etc. und generell für Logo-Integrationen vom Auftragnehmer getragen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Königsplatz. 80333 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht.
Falls keine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Eigenerklärung zum Nachweis der erlaubten Berufsausbübung auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Mindeststandards:
Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen mit entsprechender Maximierung pro Versicherungsjahr stellt eine Mindestanforderung dar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung zum Gegenstand hat und dort mindestens eine der auftragsgegenständlichen mobilen Kletterwände nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen der IFSC auf- sowie abgebaut wurde.
Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung zum Gegenstand hat und dort mindestens eine der auftragsgegenständlichen mobilen Kletterwände nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen der IFSC auf- sowie abgebaut wurde.
Mindeststandards:
Vorlage von mindesten drei Referenzen, die den oben genannte Anforderungen entsprechen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung anhand des Formblattes L 124 abzugeben, in der Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben ist. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, und für Nachunternehmer. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG zudem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung anhand des Formblattes L 124 abzugeben, in der Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben ist. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, und für Nachunternehmer. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG zudem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Ort des Eröffnungstermins: München
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen.
Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen.
Die Registrierung erfolgt über das Feld „Registrierung Plattform“ auf der Startseite https://www.aumass.de und dann „Registrierung für Bieter“. Dadurch
erhalten sie alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt. Eine Registrierung ist in jedem Fall für die elektronische Abgabe der Angebots zwingend erforderlich. Informationen zur (kostenfreien) Registrierung finden Sie unter https://www.aumass.de/ausschreibung/tarifegebuehrenfrei.
erhalten sie alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt. Eine Registrierung ist in jedem Fall für die elektronische Abgabe der Angebots zwingend erforderlich. Informationen zur (kostenfreien) Registrierung finden Sie unter https://www.aumass.de/ausschreibung/tarifegebuehrenfrei.
Fragen zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform können über die Telefon-Hotline für Bieter unter der Nummer +49 / (0)941 – 280 923 10 oder per E-Mail an info@aumass.de während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 und Freitag von 8:00h bis 16:00h Uhr gestellt werden (siehe auch https://www.aumass.de/kontakt).
Fragen zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform können über die Telefon-Hotline für Bieter unter der Nummer +49 / (0)941 – 280 923 10 oder per E-Mail an info@aumass.de während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 und Freitag von 8:00h bis 16:00h Uhr gestellt werden (siehe auch https://www.aumass.de/kontakt).
Eine Erläuterung zur elektronischen Abgabe der Angebote findet sich im Internet unter:
evergabesoftware-sicherheit ein-gesehen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt. Es werden branchenübliche IT-BSGXC Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren verwendet.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Quelle: OJS 2021/S 157-415450 (2021-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 210 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Wertangaben in Abschnitt V.2.4) handelt es sich nicht um die bezuschlagten Auftragswert-Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde
aus Gründen des Schutzes berechtigter Interessen des ausgewählten Bieters verzichtet (§ 39 Abs. 6 VgV).