Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA
Ord 9690 OV2021 VgV
Produkte/Dienstleistungen: Parkuhren📦
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von Parkscheinautomaten.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin OT Friedrichshain
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-06 📅
Datum des Endes: 2021-11-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-01
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-01
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): www.vergabe.berlin.de
Es sind e-Angebote zugelassen.
“Folgende Eigenerklärungen / Nachweise sind mit dem Angebot bzw. auf Verlangen vorzulegen:
— Gewerbezentralregisterauszug (wenn möglich),
— Angabe der...”
Folgende Eigenerklärungen / Nachweise sind mit dem Angebot bzw. auf Verlangen vorzulegen:
— Gewerbezentralregisterauszug (wenn möglich),
— Angabe der PQ-Nummer oder ULV (wenn vorhanden),
— Nachweis Tresor-Zertifizierung Sicherheitsklasse P3 nach VdS Prüfrichtlinie 3546 oder
Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— Nachweis Zertifizierung nach EN60068-2-52 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— Nachweis Zertifizierung nach IEC 62262 (früher EN50102) oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung,
— detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA gemäß Punkt 1.4. l der Leistungsbeschreibung,
— Lizenz- oder Nutzungsvertrag Datenfernübertragung / Managementsoftware,
— detaillierte Angaben zum angebotenen PSA,
— Muster Abrechnungsbeleg zum Kassettenwechsel,
— Musterparkschein Ticket und Beschreibung der Papiereigenschaften des Tickets,
— Angaben zur Nachrüstung Parkscheinautomaten gemäß Nr. 1.19. der Leistungsbeschreibung,
— Angaben zu den verwendeten Akkus,
— Angaben zur Leistungsaufnahme Solar Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen Beitragspflichtig ist
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
— Betriebshaftpflichtversicherung,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
— Referenzliste,
— Gesellschafterliste,
— Verknüpfung / Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Angaben über technische Leitung,
— Kalkulation.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 390138316📞
Fax: +49 390137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB), kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 085-219204 (2021-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Yorckstr. 4 - 11
Telefon: +49 30902982550📞
Fax: +49 3090298712550 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 566 337 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von PSA
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 085-219204
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Ord 9690 OV2021 VgV
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Psa
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hectronic GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 566 377 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 0390138316📞
Fax: +49 0390137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 151-399902 (2021-08-02)