Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten. Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung der Schächte nebst Zubehör für die Cluster 1.1 und 1.3. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert. Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: E1/21
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten.
Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung der Schächte nebst Zubehör für die Cluster 1.1 und 1.3.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten.
Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung der Schächte nebst Zubehör für die Cluster 1.1 und 1.3.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.
Die Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD8N8
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten.
Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die Lieferung der Schächte nebst Zubehör für die Cluster 1.1 und 1.3.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es werden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Schächte und Zubehör Cluster 1.1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schächten und Zubehör für den Glasfaserausbau um Cluster 1.1 des Landkreises Cham.
Das Ausbaugebiet umfasst ca. 175 km Bautrasse. Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: Schächte und Zubehör Cluster 1.3
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Schächten und Zubehör für den Glasfaserausbau um Cluster 1.3 des Landkreises Cham.
Das Ausbaugebiet umfasst ca. 135 km Bautrasse. Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Cham
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr),
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— geeignete Referenzen der letzten 3 Jahre über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung (Material und Menge); Auftragssumme; Ausführungszeitraum
— Die Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, dass die Ausschlussgründe in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (siehe Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Internetadresse: www.wr-recht.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD8N8/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD8N8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham
Postanschrift: Hans-Eder-Straße 28a
Postort: Cham
Postleitzahl: 93413
Quelle: OJS 2021/S 009-015482 (2021-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 245 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.