Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit §§ 44, 45, 46 VgV fordert der öffentliche Auftraggeber diverse Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen (aufgeführt und beschrieben im Abs. III), welche mittels Formblätter sowie als formlose Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen gemäß Abs. IV.2.2) prüft die Vergabestelle gemäß § 122 GWB, ob Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen und ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (vgl. §§ 42ff, 53, 57 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachgefordert werden können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von Unterlagen im Ermessen des Auftraggebers steht (§ 56 Abs. 2 S.2 VgV).
Sofern die einzureichenden Unterlagen die geforderten Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen enthalten und die Einreichung form- und fristgerecht erfolgte, findet eine inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags satt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit und die hinreichende Eignung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags belegen.
Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in Abs. II.2.9 angegebene Höchstzahl um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so kann die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beschränkt werden (vgl. § 51 VgV).
Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte (vgl. Abs. III.1.3 Nr. 09) bewertet. Bewertet werden die ersten drei Referenzprojekte, welche im Formblatt 02 eingetragen sind (Referenz Nr. 1 bis 3). Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand.
- Hohe Vergleichbarkeit (8-10 Punkte): Die Referenzinstallation weist eine hohe Vergleichbarkeit hinsichtlich der beschriebenen klinischen Anforderungen (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung) auf. Es werden viele vergleichbare Untersuchungen und Eingriffe durchgeführt. Der Beschreibung der Geräteausstattung kann entnommen werden, dass das System der Referenzinstallation über viele der geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale verfügt (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung). Das klinische Umfeld der Referenzinstallation ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers vergleichbar.
- Mittlere Vergleichbarkeit (5-7 Punkte): Die Referenzinstallation weist eine mittlere Vergleichbarkeit hinsichtlich der beschriebenen klinischen Anforderungen (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung) auf. Es werden einige vergleichbare Untersuchungen und Eingriffe durchgeführt. Der Beschreibung der Geräteausstattung kann entnommen werden, dass das System der Referenzinstallation über wenige der geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale verfügt (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung). Das klinische Umfeld der Referenzinstallation ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers nur teilweise vergleichbar.
- Geringe Vergleichbarkeit (0-4 Punkte): Die Referenzinstallation weist nur eine geringe Vergleichbarkeit hinsichtlich der beschriebenen klinischen Anforderungen (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung) auf. Es werden nur wenige vergleichbare Untersuchungen und Eingriffe durchgeführt. Der Beschreibung der Geräteausstattung kann entnommen werden, dass das System der Referenzinstallation nur über sehr wenige bis keine der geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale verfügt (vgl. Dokument 01 Leistungsbeschreibung). Das klinische Umfeld der Referenzinstallation ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers wenig bis nicht vergleichbar.
Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.