Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Werk- und Montageplanung für die komplette Bootshalle gemäß der Zeichnung und der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Die Planung beinhaltet die gesonderte statische Berechnung des Schwimmkörpers sowie der Bootshalle in allen ihren Teilen.
Planung und Statik sind dem Auftraggeber (AG) vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der AG ist berechtigt, die Planung und Berechnungen zur Statik für die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung bei der Stadt Aschaffenburg sowie der schifffahrtspolizeilichen Genehmigung bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu verwenden.
Der Beginn der Bauarbeiten durch den AN vor Eingang der erforderlichen wasserrechtlichen und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erfolgt auf dessen eigene Verantwortung.
Die erforderlichen Stahlbauarbeiten an Land zur Befestigung der Bootshalle werden durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg in Auftrag gegeben. Die Dalben sollen rechtzeitig vor der Lieferung der Bootshalle gesetzt werden. Die Planung und Veranlassung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Sollten die durch das Staatliche Bauamt zu beauftragenden Arbeiten zum Lieferzeitpunkt der Bootshalle noch nicht abgeschlossen sein, ist auch ein provisorisches Festmachen an vorhandenen Befestigungspunkten möglich.
Allgemeine Beschreibung:
Die schwimmende Bootshalle ist in Stahlkonstruktionsbauweise mit entsprechendem Rostschutz über und unter Wasser zu erstellen. Die Dachform ist als symmetrische Tonnenkonstruktion mit einer Well-/Trapezblech-Deckung auszubilden.
Die Aussteifungen der Bootshalle sind unter Wasser derart auszuführen, dass innerhalb der Liegeflächen der beiden Boote durch den Einbau von Querträgern die statisch notwendige Steifigkeit – auch für eine eventuelle Anlieferung auf dem Wasser oder künftige Wartungsarbeiten auf dem Wasser – entsteht.
Die Konstruktionstiefe der Aussteifungen muss im Lichten mind. 1,40 m unter der Wasserlinie liegen.
Eine nicht maßstabsgerechte Planzeichnung liegt der Ausschreibung zur Verdeutlichung bei (siehe Anlagen zur Vertragsunterlage – Planzeichnung gesamt und aufgeteilt in die jeweiligen Einzelpläne).
Die Bootshalle soll die beiden Boote der WSP-Gruppe Aschaffenburg aufnehmen.
Daraus ergeben sich für die Liegeplätze folgende Abmessungen:
für Streckenboot WSP 21:
Boxlänge: 16,00 m
Boxbreite (ohne Berücksichtigung Rollenfender): 5,00 m
für Streifenboot WSP 27:
Boxlänge: 8,00 m
Boxbreite (ohne Berücksichtigung Rollenfender): 3,00 m
Die lichte Durchfahrtshöhe für das Einfahrtstor beträgt 6,00 m für das große Rolltor auf der Stirnseite und 3,00 m für das kleine Rolltor längsseitig.
Unterbau mit Schwimmkörper:
Grundlage des Unterbaus sind runde Schwimmkörper aus Stahlblechen, die mit einer entsprechenden Stahlkonstruktion ihre Stabilität erhalten sollen.
Diese Schwimmkörper sind durch Schotts in jeweils drei wasserdichte Abteilungen abzutrennen.