Lieferung einer digitalen Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit effektiver Seitenabrechnung, an 10 Standorten: BGE Zentrale Peine, BGE Liegenschaft Peine Cellerstrasse, ERA Morsleben, Bergwerk Gorleben, Verbindungsbüro Berlin, BGE Liegenschaft Salzgitter, Schachtanlage ASSE II Remlingen, Standort Wolfenbüttel, Schachtanlage Konrad 1+2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1263📞
E-Mail: klaus.waschkewitz@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59357783🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung einer dig. Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit eff. Seitenabrechnung
ITKVGV1-21-01-Wsch”
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer digitalen Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit effektiver Seitenabrechnung, an 10 Standorten: BGE Zentrale Peine, BGE...”
Kurze Beschreibung
Lieferung einer digitalen Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit effektiver Seitenabrechnung, an 10 Standorten: BGE Zentrale Peine, BGE Liegenschaft Peine Cellerstrasse, ERA Morsleben, Bergwerk Gorleben, Verbindungsbüro Berlin, BGE Liegenschaft Salzgitter, Schachtanlage ASSE II Remlingen, Standort Wolfenbüttel, Schachtanlage Konrad 1+2.
1️⃣
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BGE Zentrale Peine BGE Liegenschaft Peine Cellerstrasse ERA Morsleben Bergwerk Gorleben Verbindungsbüro Berlin BGE Liegenschaft Salzgitter Schachtanlage...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
BGE Zentrale Peine BGE Liegenschaft Peine Cellerstrasse ERA Morsleben Bergwerk Gorleben Verbindungsbüro Berlin BGE Liegenschaft Salzgitter Schachtanlage ASSE II Remlingen Standort Wolfenbüttel Schachtanlage Konrad 1+2
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Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer digitalen Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit effektiver Seitenabrechnung für die BGE Zentrale Peine, BGE Liegenschaft Peine...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung einer digitalen Drucker-, Fax- und Kopierlösung auf Mietbasis mit effektiver Seitenabrechnung für die BGE Zentrale Peine, BGE Liegenschaft Peine Cellerstrasse, ERA Morsleben, Bergwerk Gorleben, Verbindungsbüro Berlin, BGE Liegenschaft Salzgitter, Schachtanlage ASSE II Remlingen, Standort Wolfenbüttel, Schachtanlage Konrad 1+2 mit einer festen Laufzeit von 48 Monaten (ab 1.1.2022 bis 31.12.2025), Geräteanzahlgesamt: 167 (Leistungsklasse A: Digitales 5-Farbfarbproduktionssystem, Leistungsklasse B: Produktions-Multifunktionssystem s/w/Farbe, Leitungsklasse 1: A3 Multifunktionssystem s/w/Farbe inkl. FAX und WLAN, Leistungsklasse 2: A3 Muiltifunktionssystem s/w/Farbe inkl. FAX und WLAN, Leistungsklasse 3: Multifunktionssystem s/w/Farbe inkl. FAX und WLAN. Aufstellungstermin: 51 KW 2021.
Wichtig: Für die Bewertung der Farbqualität ist ein Referenzmuster per Email unter klaus.waschkewitz@bge.de anzufordern. Der Versand erfolgt nur per Post, da es nicht digital zur Verfügung gestellt werden kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualtität / Farbgenauigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieverbrauch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt sowie der Sozialversicherung,
— Bescheinigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt sowie der Sozialversicherung,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Betriebshaftpflichtversicherung,
— Umsatz des Bieters der letzten 3 Jahre,
— Referenzen für vergleichbare Projekte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Qualitätssicherung ISO 9001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-16
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 138-366334 (2021-07-15)
Ergänzende Angaben (2021-08-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 138-366334
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2021-08-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-09-13 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 156-412751 (2021-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 611093.28 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Preis (Gewichtung): 50%
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 138-366334
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Digitale Drucker,-Fax und Kopierlösung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RICOH Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 51167420📞
E-Mail: info@ricoh.de📧
Fax: +49 51167422100 📠
Region: Hannover🏙️
URL: www.ricoh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 611093.28 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen istder nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen istder nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen AuftragoderderKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einschaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 241-635181 (2021-12-08)