Lieferung einer hochdynamischen Hochtemperaturpresse (HHP)

Technische Universität Chemnitz

Lieferung einer hochdynamischen Hochtemperaturpresse (HHP) für die Verarbeitung von Hochleistungskunststoffen mit einer Verarbeitungstemperatur von bis zu 420C und einer minimalen Presskraft von maximal 150 kN bis zu einer maximalen Presskraft von mindestens 3 000 kN.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-02 Auftragsbekanntmachung
2021-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hydraulische Pressen
Referenznummer: 3.5-046/21
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer hochdynamischen Hochtemperaturpresse (HHP) für die Verarbeitung von Hochleistungskunststoffen mit einer Verarbeitungstemperatur von bis zu 420
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hydraulische Pressen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-chemnitz.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 37153112350 📞
Fax: +49 37153112359 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2423622/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-07 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 129-341823
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
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1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.6.2003 nachkommt,
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2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
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1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.6.2003 nachkommt,
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2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisch funktionsbedingte Faktoren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung 3.5 – Beschaffung
Internetadresse: www.tu-chemnitz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2423622/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341823 (2021-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer hochdynamischen Hochtemperaturpresse (HHP) für die Verarbeitung von Hochleistungskunststoffen mit einer Verarbeitungstemperatur von bis zu 420°C und einer minimalen Presskraft von maximal 150 kN bis zu einer maximalen Presskraft von mindestens 3000 kN.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 164-430844
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 129-341823
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-20 📅
Name: Wickert Maschinenbau GmbH
Postort: Landau
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: s.herzinger@wickert-presstech.de 📧
Land: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 164-430844 (2021-08-20)
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