Lieferung einer mobilen Kompostsiebmaschine für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm

Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)

Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) die Lieferung einer Kompostsiebmaschine im offenen Verfahren europaweit aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-01 Auftragsbekanntmachung
2021-09-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung
Referenznummer: VgV/EU/21/017
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) die Lieferung einer Kompostsiebmaschine im offenen Verfahren europaweit aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Land- und forstwirtschaftliche Maschinen für die Bodenbearbeitung oder -bewirtschaftung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sortier- und Siebmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: submission@stadt.hamm.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDRUF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDRUF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Datum des Beginns: 2021-09-08 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-338831
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 8.9.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 29.4.2022 (spätester Liefertermin) definiert. Spätester Liefertermin bedeutet, dass die Kompostsiebmaschine an den Auftraggeber ausgeliefert und mangelfrei übergeben wurden. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis/Preisblatt vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Kompostsiebmaschine
Der Bieter hat eine Neumaschine anzubieten und zu liefern.
Beschreibung der Optionen:
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (#4.6.O, #4.11.O, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
8.9.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 29.4.2022 (spätester Liefertermin) definiert.
Spätester Liefertermin bedeutet, dass die Kompostsiebmaschine an den Auftraggeber ausgeliefert und mangelfrei übergeben wurden. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis/Preisblatt vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)
Am Lausbach 4
59075 Hamm

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Leistung,
— Umfang des Auftrags,
— Auftragswert,
— Ausführungszeitraum

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der einzelnen Komponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- / Betriebskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDRUF/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Kontaktperson: Frau Brohl
Telefon: +49 2381-179853 📞
Fax: +49 2381-172852 📠
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.4) Vordruck „Angebot“.
(1.5) Leistungsverzeichnis / Preisblatt.
(1.6) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen.
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“,
(2.2) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Vorführung eines Referenzfahrzeuges.
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung.
(7.2) Bewerbungsbedingungen.
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen.
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe.
(7.5) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDRUF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 128-338831 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: anas.hasan@stadt.hamm.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-482008
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 128-338831
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Keine Vergabeunterlagen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung einer Kompostsiebmaschine.
Zusätzliche Informationen: Keine Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Am Lausbach 4 59075 Hamm

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-20 📅
Name: Eggersmann GmbH
Postanschrift: Ravenna-Park 2
Postort: Halle (Westf.)
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales@f-e.de 📧
Land: Gütersloh 🏙️
Internetadresse: http://www.f-e.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 030 333 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDH6C

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 186-482008 (2021-09-20)