Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug
SAB 163/21”
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof Rothenseer Str. 77
39124 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges als Komplettfahrzeug mit Automatikgetriebe zur Entsorgung von Sperrmüll.
Im Übrigen wird auf die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges als Komplettfahrzeug mit Automatikgetriebe zur Entsorgung von Sperrmüll.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 39104 Magdeburg, Sternstraße 13
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Lehnt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden Mitteilung des Auftraggebers den Antrag auf „Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens“ bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Der Auftraggeber wird von der Zuschlagerteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, in Textform informieren. Der Vertrag wird Frühestens 15 Tage später geschlossen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 093-241270 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof
Rothenseer Str. 77
39124 Magdeburg
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 093-241270
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges Sperrmüll als Komplettfahrzeug
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Lehnt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden Mitteilung des Auftraggebers den Antrag auf „Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens“ bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160 GWB). Der Auftraggeber wird von der Zuschlagerteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, in Textform informieren. Der Vertrag wird frühestens 15 Tage später geschlossen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 121-318828 (2021-06-21)