Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fernwärmespeichers
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage eines Fernwärmespeichers.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen📦
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: STEAG Fernwärme GmbH, Ahlmannshof 17, 45881 Gelsenkirchen
Beschreibung der Beschaffung: Der Lieferumfang ist in der Technischen Spezifikation beschrieben.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 7 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-06 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeanträge sind unter:
2021-220-eu361@steag.com
einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft / Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft / Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) (bitte Kopie beifügen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) nicht älter als 3 Monate (bitte Kopie beifügen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vorlage einer Bankerklärung
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage einer Bankerklärung
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 GWB (oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates) rechtskräftig verurteilt ist oder gegen den Bieter wegen eines solchen Verstoßes eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach §125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
- Erklärung, dass gegen den Bieter keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftrag angemessenen Deckung für Sach, - und Vermögensschäden. Benennung der Versicherungssumme mit Gültigkeitsdatum (bitte Kopie beifügen)
- Haftung für Personenschäden entsprechend der deutschen Gesetzgebung. Nachweis einer Personenhaftpflichtversicherung.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-07
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 176-459516 (2021-09-06)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fernwärmespeichers
21-471371-001
Kurze Beschreibung:
“Planung, Fertigung und Ausführung des Wärmespeichers / Speicherbehälters für das Projekt Wärmespeicher Gelsenkirchen.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Iqony Fernwärme GmbH
Ahlmannshof 17
45881 Gelsenkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung, Fertigung und Ausführung des Wärmespeichers / Speicherbehälters für das Projekt Wärmespeicher Gelsenkirchen. Der Lieferumfang ist in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung, Fertigung und Ausführung des Wärmespeichers / Speicherbehälters für das Projekt Wärmespeicher Gelsenkirchen. Der Lieferumfang ist in der Technischen Spezifikation beschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 176-459516
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-08 📅
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 106-333613 (2023-05-31)