Ausgeschrieben wird die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens. Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestelle mit Karosserieaufbau
Referenznummer: HLF-10/2021
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Ausgeschrieben wird die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-02 📅
Datum des Beginns: 2021-09-07 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 147-390511
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 192-461247
ABl. S-Ausgabe: 147
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Geschätzter Gesamtwert: 315 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Allrad-Fahrgestell für HLF 10
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung Frontlenker LKW Fahrgestell mit Allradantrieb für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10.
Bezeichnung des Loses: feuerwehrtechnischer Aufbau HLF 10 auf Allrad-Fahrgestell
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 auf Allrad-Fahrgestell nach Los 1.
Bezeichnung des Loses: feuerwehrtechnische Beladung HLF 10
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung/Lagerung feuerwehrtechnische Beladung nach DIN ISO 14530-26 für Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 nach Los 1 und 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sondershausen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug), nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Präqualifizierungsnachweis oder Eigenerklärung über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
- Formular „Eigenerklärung“ des Bewerbers zur Zuverlässigkeit.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate.
- Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt).
… Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzzeitraum: 3 Jahre unmittelbar vor dem Datum der Veröffentlichung. Andere Zeiträume werden nicht berücksichtigt;
- Referenzleistung: an öffentliche Feuerwehren gelieferte, auf Fahrgestellen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entsprechen, aufgebaute Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846. Andere Fahrzeugtypen werden nicht berücksichtigt;
- Referenzmenge: Lieferung von mindestens fünf Fahrzeugen;
- Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr), der Fahrzeugtyp und der jeweilige Auftraggeber anzugeben. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind die entsprechenden Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren mit Telefon- und Faxnummer binnen vier Werktagen mitzuteilen
- Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr), der Fahrzeugtyp und der jeweilige Auftraggeber anzugeben. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind die entsprechenden Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren mit Telefon- und Faxnummer binnen vier Werktagen mitzuteilen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Sondershausen, Markt 7, 99706 Sondershausen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung/Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Folgekosten/Wartung
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 147-390511 (2021-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurde die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Ausgeschrieben wurde die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Die zu liefernden Fahrzeugbestandteile werden teilweise funktional beschrieben. In den Vergabeunterlagen werden gegebenenfalls technische und inhaltliche Qualitätskriterien aufgeführt, deren Einhaltung im Angebot nachzuweisen ist. Die Gesamtleistung wird in 3 einzelnen Losen vergeben. Das Fahrzeug HLF 10 muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine Abnahme durch das Landesverwaltungsamt Thüringen an der LFKS Bad Köstritz bestanden haben.
Gesamtwert des Auftrags: 311717.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 3632782073 📠
Ausgeschrieben wurde die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs nebst Aufbau (HLF 10) und der dazugehörigen feuerwehrtechnischen Beladung nach DIN ISO 14530-26 für die Feuerwehr des Stadt Sondershausens.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-14 📅
Name: EMPL Fahrzeugwerk GmbH Deutschland
Postanschrift: Josef-Empl-Straße 1
Postort: Zahna-Elster
Postleitzahl: 06895
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35383601-102📞
E-Mail: info@empl.de📧
Land: Wittenberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 97354.40 EUR 💰
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Telefon: +49 731408-2300📞
E-Mail: magirus@cnhin.com📧
Land: Ulm, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 165 500 EUR 💰
Name: Brandschutztechnik Müller GmbH
Postanschrift: Gewerbestraße 1
Postort: Drei Gleichen
Postleitzahl: 99869
Telefon: +49 362562830📞
E-Mail: post@brandschutztechnikmueller.de📧
Land: Gotha
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 48863.45 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.