Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem
FD15-2021-02VgV”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦
Kurze Beschreibung:
“Neuanschaffung eines LKW mit Aufbau als kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Aurich
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugtechnik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen anzugeben (Mindestanforderung):
1. Eigenerklärung zur Eignung nach dem beigefügten Formblatt 124 LD. Dies...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen anzugeben (Mindestanforderung):
1. Eigenerklärung zur Eignung nach dem beigefügten Formblatt 124 LD. Dies beinhaltet u.a.:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
2. Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 026-063578
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-28
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Rathaus
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 221, 26603 Aurich”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDY21
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr,”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 058-145955 (2021-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 533465.10 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 058-145955
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: FD15-2021-02 VgV
Titel: Lieferung eines kombinierten Saug- und Hochdruckspülfahrzeug (Schlammsaugwagen)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FFG Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Mads-Clausen-Straße 7
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 550 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 533465.10 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUD688.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 132-350468 (2021-07-07)