Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem

Stadt Aurich

Neuanschaffung eines LKW mit Aufbau als kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-19 Auftragsbekanntmachung
2021-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammsaugwagen
Referenznummer: FD15-2021-02VgV
Kurze Beschreibung:
Neuanschaffung eines LKW mit Aufbau als kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammsaugwagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammsaugwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aurich
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: http://www.aurich.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +049 4941/12-2402 📞
Fax: +049 4941/1255-2402 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUDY21/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUDY21 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-24 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 058-145955
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 026-063578
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDY21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeuges mit Auslegersystem.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Aurich
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen anzugeben (Mindestanforderung):
1. Eigenerklärung zur Eignung nach dem beigefügten Formblatt 124 LD. Dies beinhaltet u.a.:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
2. Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 NTVergG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 221, 26603 Aurich
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugtechnik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aurich.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDUDY21/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr,
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 058-145955 (2021-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 533465.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 132-350468
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 058-145955
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUD688.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Name: FFG Umwelttechnik GmbH & Co.KG
Postanschrift: Mads-Clausen-Straße 7
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland 🇩🇪
Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 533465.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 132-350468 (2021-07-07)