Hinweis zum Postfach auf der Vergabeplattform
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den
Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur Regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das Eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf
https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die Ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und
Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 22.4.2021 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen,
Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.