Lieferung eines Spülwagens für die Stadtentwässerung

Stadt Elmshorn – Der Bürgermeister

Lieferung eines Spülwagens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-26 Auftragsbekanntmachung
2021-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Referenznummer: 2021-71-2
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Spülwagens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Elmshorn – Der Bürgermeister
Postanschrift: Schulstraße 15-17
Postleitzahl: 25335
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: https://www.elmshorn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@elmshorn.de 📧
Telefon: +49 4121231246 📞
Fax: +49 4121/22384 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYYN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYYN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-159280
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYN
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwässerung Elmshorn beabsichtigt ein Fahrzeug für die Reinigung von Straßenabläufen, Pumpstationen und Leitungen zu beschaffen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtentwässerung Elmshorn
Westerstraße 50-54
25336 Elmshorn

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Raum 2.1, Königstraße 20, 25335 Elmshorn

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYYN/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunkation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, Nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 063-159280 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Elmshorn — Der Bürgermeister

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-331816
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 063-159280
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 126-331816 (2021-06-28)