Beschreibung der Beschaffung
1. Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) bestehend aus 50 % Ökostrom von erneuerbaren Energien und aus 50 % KWK-Strom für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 1.9.2021 bis höchstens zum 31.8.2025. Die wesentliche Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 3,4 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen der Stadt Rottweil.
Der Ökostrom muss 50 % der Gesamtliefermenge betragen und die nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
— 100 % erneuerbare Energie,
— Es hat aus Neuanlagen, die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem der Strom geliefert wird, nicht älter als 6 Jahre sind, zu stammen,
— Nachweise durch Zertifikat, Herkunftsnachweis und Entwertungsnachweis,
Die Qualität des Ökostroms weist der Auftragnehmer vor Lieferbeginn in Form einer Zertifizierung nach. Das Zertifikat ist der Stadt Rottweil spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Stadt Rottweil erhält unaufgefordert bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis in Form eines Herkunfts- und Entwertungsnachweises über die Herkunft und Menge des gelieferten Ökostroms.
Der KWK-Strom soll 50 % der Gesamtliefermenge betragen und die nachfolgenden Eigenschaften aufweisen:
— erzeugt aus der Primärenergie Gas,
— erzeugt in Baden-Württemberg,
— Nachweise durch Erzeugungszertifikat, Herkunftsnachweis und Zuordnungsnachweis.
Die Qualität des KWK-Stroms weist der Auftragnehmer vor Lieferbeginn in Form einer Zertifizierung nach. Das Zertifikat ist der Stadt Rottweil spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Stadt Rottweil erhält unaufgefordert bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einen schriftlichen Nachweis in Form eines Herkunfts- und Entwertungsnachweises über die Herkunft und Menge des gelieferten KWK-Stroms.
2. Leistungsgegenstand ist darüber hinaus die Durchführung von Energieeffizienzanalysen. Für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) soll aufgezeigt werden, ob Optimierungspotenziale bestehen, um die Energiekosten- und Energieverbräuche (bezogen auf den Energieträger Strom) zu reduzieren. Die Energieeffizienzanalysen umfassen mindestens:
— Bestandsaufnahme vor Ort für ausgewählte Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen),
— Aufnahme des Ist-Zustandes, also der Erfassung der wesentlichen Daten zum Energieverbrauch und der Ermittlung der Verluste,
— Untersuchung der Stromverbräuche,
— Bewertung der Daten z. B. anhand von Branchenkennzahlen,
— Vorschläge für kurzfristige bzw. langfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung,
— Aufstellung eines mit Prioritäten versehenden Maßnahmenplans zur Senkung des Energieverbrauchs.
Die Energieeffizienzanalyse legt den Verbrauch einzelner Prozesse offen und zeigt die lohnenden Einsparmöglichkeiten. Die Ergebnisse der Energieeffizienzanalyse sind in einem Energiekonzept zu dokumentieren.
3. Energieberatung nach DIN V 18599 bei ausgewählten Abnahmestellen (siehe Vergabeunterlagen) Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist darüber hinaus die Durchführung von Energieberatungen nach DIN V 18599. Aufzuzeigen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik im Bereich Heizung, Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes von Baden-Württemberg, in welchem die Grundsätze des nachhaltigen Bauens mit in die Energieberatung einfließen.
Das Sanierungskonzept muss folgende, wesentliche Beratungsergebnisse enthalten:
— Vorschlag und Kurzbeschreibung von aufeinander abgestimmten energetischen Maßnahmen,
— Angabe des berechneten Primärenergiebedarfes, des Endenergiebedarfes, der Energiekosten und der CO2- Emissionen für den Ist-Zustand und die empfohlenen Sanierungsschritte,
— Angabe zu den geschätzten Investitionskosten je Sanierungsschritt,
— Angaben zu aktuellen Fördermöglichkeiten insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Energien,
— Angaben zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsschritte unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen und lokalen Randbedingungen,
— Die Nutzung erneuerbarer Energien muss Bestandteil des Sanierungskonzeptes sein.