1) Eine Angebotslegung ist nur unter Verwendung der Angebotserklärung möglich, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Eignungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.