Beschreibung der Beschaffung
Die Bußgeldbehörde des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn ist als Kreisordnungsbehörde gem. § 48 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen innerhalb des Kreisgebietes zuständig. Auch die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Verstöße obliegt dem Kreis Paderborn.
An bislang acht stationären Messstandorten wurden bzw. werden Geschwindigkeitsmessungen mit stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit in der Fahrbahn verlegten piezoelektrischen Drucksensoren sowie mit Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen durchgeführt.
Das Bildmaterial wird durch den Kreis Paderborn bearbeitet. Die Auswertung erfolgt mit „TraffiDesk“ der Jenoptik Robot GmbH, die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren mit „SC-OWI“ der Nagarro GmbH.
An zwei mit Sensoren ausgestatteten Messplätzen in Delbrück, B 64, die versetzt in einem Abstand von ca. 170 m aufgestellt sind (zur Überwachung jeweils einer Fahrtrichtung) sind Fahrbahnschäden aufgetreten, so dass diese aktuell nicht mehr betrieben werden können.
An der Örtlichkeit gelten die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gem. § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Seit Jahren erfolgen dort bereits Geschwindigkeitsüberwachungen. Es kommt dennoch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere von LKWs. Die B 64 zählt im Kreisgebiet zu einer der unfallträchtigsten Straßen.
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll nunmehr, ohne einen Eingriff in den Fahrbahnbelag, mittels Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten stationär erfolgen. Zu diesem Zweck soll eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an dem unten genannten Standort am rechten Fahrbahnrand aufgestellt werden, die zeitweise mit zwei Geschwindigkeitsmessgeräten bestückt wird, so dass dann zeitgleich eine Überwachung beider Fahrtrichtungen erfolgt.
Geplanter Standort: Delbrück, B 64, Abschnitt 35, Stat. 2.170, Fahrtrichtung Paderborn (westl. Einmündung Linnenstraße – geführt als Messplatz 11; siehe Kartenausschnitt und Foto)
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In jede Fahrtrichtung ist ein Fahrstreifen (jeweils ca. 4 m breit) und ein Seitenstreifen (jeweils ca. 2 m breit) vorhanden. Außerdem befindet sich noch ein Randstreifen von 0,60 m zwischen Seitenstreifen und Leitplanke in Fahrtrichtung Paderborn (s. Foto).
Der exakte Standort wird nach Vertragsabschluss einvernehmlich festgelegt.
Die Vorderkante der Säule/des Außengehäuses muss sich aber mindestens in einem Abstand von 1,70 m hinter der Vorderkante der vorhandenen Seitenschutzplanke (Einzeldistanzschutzplanke 2,0) befinden.
Es muss dennoch gewährleistet sein, dass bei Überwachung des Gegenverkehrs die Beweisfotos die Qualität erreichen, die eine Identifizierung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers beweissicher möglich macht.
Eine Zähleranschlusssäule mit Stromanschluss ist an der Örtlichkeit vorhanden (zur Versorgung der bisherigen TraffiPhot S-Messanlage).
Der Auftragnehmer hat die technische Realisierbarkeit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen ggf. direkt am künftigen Standort der stationären Anlage zu überprüfen.
Mit Erteilung des Auftrags haftet der Auftragnehmer bezüglich der fehlerfreien Funktionalität und Ausführung.
Es sollen insgesamt drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen geliefert werden. Zwei der drei Laserscanner-Geschwindigkeitsmessanlagen werden wechselweise für die mobile Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Es ist daher Zubehör in zweifacher Ausführung für den mobilen Einsatz auf einem Stativ erforderlich.
Alle Mitarbeiter der Geschwindigkeitsüberwachung des Kreises Paderborn sind bereits hinsichtlich der Bedienung der Geschwindigkeitsmessanlage „TraffiStar S350“ der Jenoptik Robot GmbH im stationären Betrieb und der Auswertung der Messergebnisse geschult.
Die Lieferung der Säule sowie der Geschwindigkeitsmessgeräte und des Zubehörs hat schnellstmöglich zu erfolgen. Angaben zur Lieferfrist enthalten die „Besonderen Vertragsbedingungen“.