Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Schul- und Büromöbel für die Erstausstattung der Staatlichen Berufsschule in Weilheim und ein Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Schul- und Büromöbel für die Liegenschaften des Landratsamtes und die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Schul- und Büromöbeln
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Schul- und Büromöbel für die Erstausstattung der Staatlichen Berufsschule in Weilheim und ein...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Schul- und Büromöbel für die Erstausstattung der Staatlichen Berufsschule in Weilheim und ein Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Schul- und Büromöbel für die Liegenschaften des Landratsamtes und die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 980 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Weilheim-Schongau
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Liefervertrag besteht aus 2 Teilen:
Teil 1: Der Neubau der Berufsschule in Weilheim in Oberbayern soll mit Schul- und Büromöbel erstausgestattet werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Liefervertrag besteht aus 2 Teilen:
Teil 1: Der Neubau der Berufsschule in Weilheim in Oberbayern soll mit Schul- und Büromöbel erstausgestattet werden. Die Möbel sollen geliefert, montiert und betriebsbereit übergeben werden.
Teil 2: Für die Liegenschaften des Landratsamtes und die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Schul- und Büromöbel auf Abruf geschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 980 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-15 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftragnehmer behält sich die Option vor, den Vertrag einmalig um 24 Monate zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-29
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-30
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.