Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Ökostrom Gemeinde Schöneiche bei Berlin
IV-Ko-2021-01
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Ökostrom für die kommunalen Abnahmestellen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Oder-Spree🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom für die kommunalen Abnahmestellen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin mit ca. 1 131 400 kWh pro Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um maximal 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärungen gem. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-02
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRSRLQH
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
E-Mail: landeskartellbehoerde@mwe.brandeburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem. §160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. §160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 142-377192 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Ökostrom für die kommunalen Abnahmestellen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 789 168 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinde Schöneiche bei Berlin Dorfaue 1 15566 Schöneiche bei Berlin Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Ökostrom für die kommunalen Abnahmestellen der Gemeinde Schöneiche bei Berlin mit ca. 1.131.400 kWh pro Jahr”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 142-377192
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: IV-Ko-2021-01
Titel: Lieferung von Ökostrom Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Postanschrift: Eckdrift 43 - 45
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385633-0📞
E-Mail: stadtwerke-schwerin@swsn.de📧
Fax: +49 385633-1111 📠
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.stadtwerke-schwerin.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 789 168 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 812 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRSRKVQ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem. §160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. §160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 206-536716 (2021-10-19)