Lieferung Saatgutmischungen Grünzug Nordost

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH

Zertifiziertes, gebietseigenes Wildpflanzensaatgut mit gesicherter deutscher Herkunft des Produktionsraumes 6 SW Südwestdeutsches Berg- und Hügelland und der Herkunftsregion 9.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-26 Auftragsbekanntmachung
2021-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Saatgut
Referenznummer: 2021-053-L-OV-IN-20
Kurze Beschreibung:
Zertifiziertes, gebietseigenes Wildpflanzensaatgut mit gesicherter deutscher Herkunft des Produktionsraumes 6 SW Südwestdeutsches Berg- und Hügelland und der Herkunftsregion 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Saatgut 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Saatgut 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
Postanschrift: Spinelliplatz 4
Postleitzahl: 68259
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga23.de 🌏
E-Mail: buga2023.vergabe@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-6227 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ace36c723-1fc39cb7ce2173ae 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
2024-09-30 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-385760
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 6
Bezeichnung des Loses: Parkschale Käfertal
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Klimapark
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: U-Halle
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Parkschale Feudenheim
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Feudenheimer Au
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Neckargestade
Losnummer: 6

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter:
— im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist,
— nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Mitglied der Berufsgenossenschaft ist,
— nachweislich eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen vom Bieter darüber vorzulegen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
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— seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter:
— in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat,
— die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen,
— keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt:
— Angaben des Unternehmens über 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren,
— Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
Mindeststandards:
Mit der Angebotsabgabe ist die Zertifizierung (Betrieb nach VWW oder gleichwertig) nachzuweisen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE297526680
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibung und Vergabe
Internetadresse: www.buga23.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ace36c723-1fc39cb7ce2173ae 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.
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Quelle: OJS 2021/S 146-385760 (2021-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zertifiziertes, gebietseigenes Wildpflanzensaatgut mit gesicherter deutscher Herkunft des Produktionsraumes 6 SW Südwestdeutsches Berg- und Hügelland und der Herkunftsregion 9
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-508444
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 146-385760
ABl. S-Ausgabe: 196

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vielfalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-04 📅
Name: Saaten Zeller GmbH & Co. KG
Postanschrift: Ortsstraße 25
Postort: Eichenbühl-Guggenberg
Postleitzahl: 63928
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@saaten-zeller.de 📧
Land: Miltenberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2021/S 196-508444 (2021-10-04)