a) zwingende Ausschlussgründe:
Bitte reichen Sie die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Sollten Sie die Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, machen Sie dies bitte auf der Anlage kenntlich und geben bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage an, warum Ihr Unternehmen trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Sinne von § 123 GWB aus Ihrer Sicht nicht von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist, vgl. § 125 GWB.
Tragen Sie in dem Fall bitte ein: „Die Anlage E5 nebst weiterer Anlage zu den Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt.“
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
b) fakultative Ausschlussgründe:
Bitte reichen Sie die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt mit dem Angebot ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Sollten Sie die Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, machen Sie dies bitte auf der Anlage kenntlich und geben bitte mittels einer selbst zu erstellenden Anlage an, warum Ihr Unternehmen trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes im Sinne von § 124 GWB aus Ihrer Sicht nicht von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist, vgl. § 125 GWB.
Tragen Sie in dem Fall bitte ein: „Die Anlage E5 nebst weiterer Anlage zu den Ausschlussgründen ist dem Angebot beigefügt.“
Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Bei Nichtvorlage bzw. Nichtangabe kann das Angebot ausgeschlossen werden.
c) Bietergemeinschaftserklärung:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld:
„Das Formblatt zu Bietergemeinschaften ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
d) Drittunternehmensverzeichnis:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld:
„Die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
e) Verpflichtungserklärung:
Bitte reichen Sie – falls zutreffend – mit dem Angebot vollständig ausgefüllt die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ein.
Tragen Sie bitte in das Antwortfeld: „Die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ist dem Angebot beigefügt“ ein.
Trifft dies nicht zu, tragen Sie bitte ein: „Nicht zutreffend“.
f) Folgende Materialien sind zu jedem Produkt in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen:
— Produktdatenblatt (Dem Produktdatenblatt müssen Aussagen zu den in der Leistungsbeschreibung geforderten Produktspezifikationen zu entnehmen sein),
— Abbildung des Produkts.
Folgende Materialien sind zu jedem Produkt in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen, sofern vorhanden:
— Bedienungsanleitung,
— Produktbroschüre.
g) Das Angebot kann nur elektronisch über die Vergabeplattform
www.smaby.de mittels AI Bietercockpit abgegeben werden.
Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Ob die Auftraggeberin von der Möglichkeit zur Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes Gebrauch machen wird, wird nach Ablauf der Angebotsfrist entschieden. Ein Anspruch auf Einräumung einer Nachreichungsmöglichkeit besteht nicht.
Im Fall einer Bietergemeinschaft oder einer Unterauftragsvergabe bzw. Eignungsleihe sind für die anderen Unternehmen zum Nachweis der Eignung ebenso geforderte Nachweise und Erklärungen einzureichen. Beachten Sie hierzu Bitte die näheren Ausführungen in den folgenden Bewerbungsbedingungen unter Ziffern 11, 12, 13:
11. Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbständiger Unternehmen, die gemeinsam den Auftrag erhalten und diesen nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchführen wollen.
Bei Beteiligung als Bietergemeinschaft ist das Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage E2) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Darin sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds anzugeben und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (vgl. § 53 Abs. 9 VgV). Bitte stellen Sie unter „Art und Umfang des Leistungsteils“ dar, welche Teile der Leistung das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringen wird (Art des Leistungsteils). Bitte geben Sie zusätzlich an, zu wieviel Prozent das betreffende Bietergemeinschaftsmitglied die einzelnen Teile der Leistung erbringen wird (Umfang des Leistungsteils); bitte achten Sie insoweit darauf, dass für jeden einzelnen Leistungsteil die Summe aller Prozentangaben 100 % betragen muss und Über- bzw. Unterschreitungen der 100 %-Marke nicht zulässig sind.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Anlage ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen einzureichen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl als Einzelbieter als auch
Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes.
12. Eignungsleihe:
Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art
Und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung sind die
Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis sowie die Anlage E4 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Anlage E4 ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes Mitglied die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Erklärung ist auf der Anlage E4 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
13. Unteraufträge:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist möglich. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden
Leistungsteils angeben und, falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen benennen. Hierfür ist die Anlage E3 – Drittunternehmensverzeichnis auszufüllen und mit dem Angebot
Einzureichen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt
Der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Anlage E4 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und gescannt als Datei, sofern nicht bereits mit Abgabe des
Angebots möglich, spätestens auf Anforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung, einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen die Anlage E5 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Eine Unterauftragsvergabe nach Vertragsschluss erfordert die schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin.