Lieferung und betriebsfertige Montage von Wetterlenk- und -leiteinrichtungen

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Im Rahmen der Errichtung des zukünftigen Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Schacht Konrad sind im Grubengebäude 9 Wetterbauwerke einzubauen. 6 der 9 Wetterbauwerke sind als Schleuse mit 2 druckentlasteten Förderwegstoren mit teils in den Torflügeln integrierten Wetteröffnungen auszuführen. Jedes Wetterbauwerk mit Schleusenfunktion besitzt ebenfalls eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. 2 Wetterbauwerke werden als Wetterdämme ausgeführt und besitzen eine Wetteröffnung und eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. Das neunte Wetterbauwerk wird als Wetterdamm ohne Schleusenfunktion ausgeführt. Die Leistung beinhaltet die Fertigung, die Lieferung und die Montage von 9 Wetterbauwerken inklusive der elektrischen Steuerung. Zusätzlich soll am Schacht Konrad 2 ein redundantes Druckmessgerät zur Überwachung des Unterdrucks der Schachtschleuse und als Signalgeber zur Drosselung der Wetteröffnung von 2 Wetterbauwerken installiert werden.
Die Fertigung sollen im 2. Quartal 2022 beginnen, die Bauausführung ist ab 2. Quartal 2023 vorgesehen.
Fertigstellung vorgesehen bis 3. Quartal 2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Bergbau- und Produktionsanlagen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung des zukünftigen Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Schacht Konrad sind im Grubengebäude 9 Wetterbauwerke einzubauen. 6 der 9 Wetterbauwerke sind als Schleuse mit 2 druckentlasteten Förderwegstoren mit teils in den Torflügeln integrierten Wetteröffnungen auszuführen. Jedes Wetterbauwerk mit Schleusenfunktion besitzt ebenfalls eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. 2 Wetterbauwerke werden als Wetterdämme ausgeführt und besitzen eine Wetteröffnung und eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. Das neunte Wetterbauwerk wird als Wetterdamm ohne Schleusenfunktion ausgeführt. Die Leistung beinhaltet die Fertigung, die Lieferung und die Montage von 9 Wetterbauwerken inklusive der elektrischen Steuerung. Zusätzlich soll am Schacht Konrad 2 ein redundantes Druckmessgerät zur Überwachung des Unterdrucks der Schachtschleuse und als Signalgeber zur Drosselung der Wetteröffnung von 2 Wetterbauwerken installiert werden. Die Fertigung sollen im 2. Quartal 2022 beginnen, die Bauausführung ist ab 2. Quartal 2023 vorgesehen. Fertigstellung vorgesehen bis 3. Quartal 2024.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Bergbau- und Produktionsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: svenja.noethling@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/43-1563 📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96649353 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-317146
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung des zukünftigen Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Schacht Konrad sind im Grubengebäude 9 Wetterbauwerke einzubauen. 6 der 9 Wetterbauwerke sind als Schleuse mit 2 druckentlasteten Förderwegstoren mit teils in den Torflügeln integrierten Wetteröffnungen auszuführen. Jedes Wetterbauwerk mit Schleusenfunktion besitzt ebenfalls eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. 2 Wetterbauwerke werden als Wetterdämme ausgeführt und besitzen eine Wetteröffnung und eine Fahrwegschleuse für die Personenfahrung. Das neunte Wetterbauwerk wird als Wetterdamm ohne Schleusenfunktion ausgeführt. Die Leistung beinhaltet die Fertigung, die Lieferung und die Montage von 9 Wetterbauwerken inklusive der elektrischen Steuerung. Zusätzlich soll am Schacht Konrad 2 ein redundantes Druckmessgerät zur Überwachung des Unterdrucks der Schachtschleuse und als Signalgeber zur Drosselung der Wetteröffnung von 2 Wetterbauwerken installiert werden.
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Die Fertigung sollen im 2. Quartal 2022 beginnen, die Bauausführung ist ab 2. Quartal 2023 vorgesehen.
Fertigstellung vorgesehen bis 3. Quartal 2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Konrad Bleckenstedter Str. 50 38239 Salzgitter

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eintragung in ein Berufsregister,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/ lnstitutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mindeststandards:
— Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrung im Bau von Wetterbauwerken (mind. 2 Referenzen),
— Qualitätssicherung nach ISO 19443.
Oder nach DIN EN ISO 9001 sowie Bescheinigung der Erfüllung der Anforderungen nach KTA 1401 durch Dritte oder es erfolgt eine Auditierung durch den Auftraggeber/BGE vollständig oder ergänzend.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96649353 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.5 / 5 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 121-317146 (2021-06-21)