1. Bewerbergemeinschaft
Bewerbergemeinschaft nach deutscher Rechtssprechung, falls dies zutrifft
ist das Formblatt.
"Bewerbergemeinschaftserklärung VI.3) auszufüllen und dem Antrag
beizulegen. Die Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb steht
unter
https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik/dokumente, als Download
zur Verfügung. Die Bietergemeinschaft ist nach Deutscher Rechtsprechung,
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, anzugeben.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in
welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie
dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die
Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
2. Ergänzende Teilnahmeregeln
a) Teilnahmeanträge, die nach dem in Ziffer IV.2.2) genannten
Schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
b) Sollten im Teilnahmewettbewerb weniger als 2 geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnahmewettbewerb neu aufzusetzen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. Bewerbungen, die trotz Nachforderung nicht vollständig sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
d) Die elektronischen Teilnahmeanträge sind mit einfacher oder
fortgeschrittener Signatur zu versehen, sofern vorhanden. Unterschriften in
einem PDF-Dokument werden auch akzeptiert.
e) Die zur Angebotsabgabe geeigneten Bewerber erhalten zeit- und
inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung als
Download bereitgestellt.
f) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber
(Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft oder ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner technischen
Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung
die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
die entsprechende Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter
Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten
Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie
der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber
(Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft oder Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen
des Dritten beruft.
3. Gremienvorbehalt
Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, der BImSchG-Genehmigung und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit zur Durchführung des Projektes.