Lieferung und Erstkonfiguration von mobilen Endgeräten gem. den Richtlinien „Bayern Digital II“ und „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „DigitalPakt“ für die Schulen der Stadt Kempten (Allgäu)
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu). — Los 1: Tablets / Bayern Digital 2, — Los 2: Tablets / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte, — Los 3: Convertibles / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
— Los 1: Tablets / Bayern Digital 2,
— Los 2: Tablets / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte,
— Los 3: Convertibles / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte.
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
— Los 1: Tablets / Bayern Digital 2,
— Los 2: Tablets / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte,
— Los 3: Convertibles / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-11 📅
Datum des Beginns: 2021-08-16 📅
Datum des Endes: 2021-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 112-291368
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
— Los 1: Tablets / Bayern Digital 2,
— Los 2: Tablets / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte,
— Los 3: Convertibles / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte.
Geschätzter Gesamtwert: 385 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Los 1: Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Schüler- / Unterrichts-Tablets für die Stadt Kempten (Allgäu).
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Tablets / Bayern Digital 2
— 99 x Tablets,
— 99 x Schutzhülle mit integriertem Displayschutz,
— 99 x MDM-Lizenzen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 43 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die Stadt Kempten (Allgäu).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Tablets / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
— 272 x Tablets,
— 272 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 272 x Eingabegerät – Stift,
— 272 x MDM-Lizenzen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 208 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Convertibles / Sonderbudget Lehrerdienstgeräte
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Allgäu-Gymnasium Kempten:
46 x Notebooks
Hildegardis-Gymnasium Kempten
70 x Notebooks
Staatliche Realschule Kempten
42 x Notebooks
Städtische Realschule Kempten
28 x Notebooks.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 134 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kempten (Allgäu), Sandstraße 10
Kempten (Allgäu)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Förderkonformität der anzubietenden Leistung; Einhaltung der Mindestanforderungen gem. Leistungsverzeichnis „i_Leistungsverzeichnis_Kempten“ und Complience List „ii_ComplianceList_Kempten“; siehe URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/...
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle – 5. OG Zimmer 503
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach dem 4-Augen-Prinzip durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte ausschließlich bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle.
Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform abzugeben.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 112-291368 (2021-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
Ausgeschrieben wurden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für verschiedene Schulen in Kempten (Allgäu).
Gesamtwert des Auftrags: 418 679 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Erstkonfiguration von mobilen Endgeräten gem. den Richtlinien „Bayern Digital II“ und „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ und „DigitalPakt“ für die Schulen der Stadt Kempten (Allgäu)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: IfmB Institut für moderne Bildung GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 17
Postort: Tutzing
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland 🇩🇪 Starnberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 44 820 EUR 💰
Name: Alpha Computer Sales GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 38a
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 323 EUR 💰
Name: BITS - Brunner IT Services GmbH + Co. KG
Postanschrift: Gewerbepark 10 d
Postort: Sulzberg
Postleitzahl: 87477
Land: Oberallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 159 536 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. o.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 159-420064 (2021-08-13)