Beschreibung der Beschaffung
In den im Folgenden beschriebenen Anforderungen sind technische Eigenschaften definiert, über welche die hybride additive Fertigungsmaschine verfügen muss. Sollte eines oder mehrere der Kriterien nicht erfüllt sein, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten des 3D-Druckers aus. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Vorhaben nicht mehr realisierbar sind.
Deswegen werden folgende Kriterien als zwingende Mindestanforderungen definiert:
— Laserleistung: ≥ 700 W,
— Lasertyp: Single Mode Laser,
— Optik: 3 D-Scanner,
— Laserspotgröße: 80 – 500 μm,
— Maximale Bauhöhe: ≥250 mm,
— Bauplattform: Durchmesser ≥ 250 mm.
1. Bauraumverkleinerung: Durchmesser 100 – 150 mm,
2. Bauraumverkleinerung: Durchmesser 40 - 60 mm.
Pulverauftrag: Bidirektional
— Bauraumheizung: ≥ 800 C,
— Minimale Schichtdicke: 10 μm.
Richtlinien:
Auslegung und Fertigung nach VDE, DIN, TÜV-Richtlinien, UVV, IEC, und dem Maschinenschutzgesetz im metrischen System
Kombinationsmöglichkeit mit Binder-Jetting-Verfahren:
Eine Möglichkeit zum lokalen Auftragen von Flüssigkeiten und Suspensionen nach dem Tröpfchenprinzip muss gegeben sein. Dazu muss das Gerät über ein zusätzliches Achsensystem verfügen, an dem ein Druckkopf befestigt werden kann. Der Druckkopf muss zwischen den einzelnen Prozessschritten in definierte Positionen gefahren werden und die Tropfen von Flüssigkeiten absetzen können. Die Genauigkeit der Position muss mindestens +/- 100 μm betragen. Die Steuerung des Achsensystems sowie die Programmierung des Druckkopfes muss in die Software des Druckers integriert werden.
Multimaterialbeschichtung:
Ein Aerosint-Beschichtungssystem oder ein vergleichbares Multimaterial-Beschichtungssystem muss in die LPBF-Anlage integriert werden. Die Steuerung muss über die Software des Druckers erfolgen.
In-situ-Ultraschallschwingung:
Es muss möglich sein, lokale Ultraschallschwingungen auf der Bauplatte während des additiven Fertigungsprozesses zu erzeugen. Die Steuerung muss über die Software des Druckers erfolgen. Dafür sind folgende Parameter erforderlich:
— Leistung: 20 W Piezo-Schallwandler,
— Frequenz: Einstellbar im Bereich 25-35 kHz,
— Amplitude: Einstellbar im Bereich 1-8 μm.
Datenerfassung, Software, IT:
— Software zur Prozesssteuerung, Datenablage aller relevanten Steuer-, Mess- und Regeldaten,
— Möglichkeit der Datenabfrage während des Prozesses,
— Mindestens ein USB-Anschluss (Typ A oder 3.0),
— LAN- und WLAN-tauglich.
Sonstiges:
Das Angebot muss folgendes enthalten:
— Lieferung (DDP Bremen), Aufstellung, Installation, vollständige Inbetriebnahme aller Komponenten inkl. detailliertem Leistungsnachweis im Leibniz-IWT („TurnKey-Lösung“),
— Deutschsprachige Einweisung/Schulung für den 3 D-Drucker und die Software von 3 Personen an mindestens 2 Tagen in der Betriebsstätte des Käufers,
— Anlagendokumentation in deutscher und (ggf. oder) englischer Sprache auf elektronischem Datenträger.
Sollte der Geräteaufbau nicht wie gefordert abgebildet werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument „224 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ und „Anlage I zu den Zuschlagskriterien“
Weitere Hinweise:
Für die Beschaffung stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 600 000 EUR (Netto) zur Verfügung.
Die Anlage muss am folgenden Aufstellort gebrauchsfertig installiert und in Betrieb genommen werden:
Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT Badgasteiner Straße 3 (FZ HA 1260) 28359 Bremen.
Die Angebotsendsumme (Auftragssumme) des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung muss von den Bietern im Formular 633 auf Seite 2 eingetragen werden.
Das zu beschaffende Gerät wird nicht der Allgemeinheit öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur vom geschulten Fachpersonal bedient. Eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit für beeinträchtigte Menschen ist für dieses Fachpersonal in absehbarer Zeit nicht notwendig.
Bindefrist: 25 Tage.
Ausführungsfrist: 15. Dezember 2021.