Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen: — Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet, — Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien, — Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander, — Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen, — Integration von Steh- und Kernfäden, — Kontinuierlicher Warenabzug. Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für Textilien
Kurze Beschreibung:
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet,
— Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien,
— Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander,
— Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen,
— Integration von Steh- und Kernfäden,
— Kontinuierlicher Warenabzug.
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet,
— Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien,
— Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander,
— Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen,
— Integration von Steh- und Kernfäden,
— Kontinuierlicher Warenabzug.
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für Textilien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2023-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-214353
ABl. S-Ausgabe: 84
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet,
— Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien,
— Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander,
— Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen,
— Integration von Steh- und Kernfäden,
— Kontinuierlicher Warenabzug.
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispiels-weise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispiels-weise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erbracht werden:
— Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Variationsflechters,
— Abnahme des Variationsflechters in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber,
— Erbringung von Schulungsleistungen für das Personal des Auftraggebers,
— Ggf. Erbringung von weiteren Service- und Supportleistungen.
Die konkreten Anforderungen können den Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Detail entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 200 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Kulmbacher Str. 76
95213 Münchberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die Anlage 05 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ausgefüllt beigefügt sein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. 500 000 EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
A3.4 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 10 Mio. EUR/Jahr.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 % 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 % 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 %
B3.2 – Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität.
Mindeststandards:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Vermögensschäden min. 500 000 EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
A3.4 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, mindestens 10 Mio. EUR/Jahr.
B3.1 – Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 % 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10 % und < 20 % 20 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20 %
B3.2 – Bonitätsindex aus o. a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität 10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.2 – Nachweis von insgesamt 3 Referenzprojekten (Anlage 10 – Referenztemplate) aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung und die Aufstellung von Variationsflechtern mit den folgenden Inhalten:
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter 6x6,
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter mit Wenderädern,
— Eine Ausführung als Variationsflechter ohne weitere Anforderungen.
Im Rahmen der Referenzen muss nicht jede einzelne Referenz die o. g. gestellten Anforderungen (6x6, Wenderäder etc.) erfüllen. Es wird jedoch gefordert, dass die o.g. Anforderungen über alle 3 Referenzen hinweg in Summe erfüllt werden.
Die Anlage 10 – Referenztemplate muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Ange-bot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 – Bewertung der 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 oder 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hinweis: Für die Erreichung des niedrigen Zielerfüllungsgrades muss mindestens ein Projektinhalt mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein.
Mindeststandards:
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.1 – Nachweis, dass der Bieter den ausgeschriebenen Variationsflechter selbst herstellt oder Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb des ausgeschriebenen Variationsflechters, sofern der Bieter nicht selbst Hersteller ist.
A4.2 – Nachweis von insgesamt 3 Referenzprojekten (Anlage 10 – Referenztemplate) aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung und die Aufstellung von Variationsflechtern mit den folgenden Inhalten:
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter 6x6,
— Mindestens eine Ausführung als Variationsflechter mit Wenderädern,
— Eine Ausführung als Variationsflechter ohne weitere Anforderungen.
Im Rahmen der Referenzen muss nicht jede einzelne Referenz die o. g. gestellten Anforderungen (6x6, Wenderäder etc.) erfüllen. Es wird jedoch gefordert, dass die o. g. Anforderungen über alle 3 Referenzen hinweg in Summe erfüllt werden.
Die Anlage 10 – Referenztemplate muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Ange-bot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.1 – Bewertung der 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
Die Bewertung der 3 geforderten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die Referenzprojekte werden innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Herstellung, Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, Abnahme und Erbringung von Schulungsleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
5 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in einem der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
10 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 oder 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hinweis: Für die Erreichung des niedrigen Zielerfüllungsgrades muss mindestens ein Projektinhalt mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 04 – Verpflichtungserklärung zum MiLoG) gefordert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof/Saale
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 084-214353 (2021-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
- Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet
- Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien
- Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander
- Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen
- Integration von Steh- und Kernfäden
- Kontinuierlicher Warenabzug
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
- Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet
- Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien
- Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander
- Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen
- Integration von Steh- und Kernfäden
- Kontinuierlicher Warenabzug
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet
- Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien
- Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander
- Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen
- Integration von Steh- und Kernfäden
- Kontinuierlicher Warenabzug
- Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Variationsflechters
- Abnahme des Variationsflechters in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erbringung von Schulungsleistungen für das Personal des Auftraggebers
- Ggf. Erbringung von weiteren Service- und Supportleistungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-09 📅
Name: Herzog GmbH
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Oldenburg, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Quelle: OJS 2021/S 166-434078 (2021-08-24)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: S 166-434078
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Postanschrift: Alfons-Goppel-Platz 1
Postort: Hof
Kontakt
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de📧
Telefon: +49 94194583000📞
Fax: +49 94194583999 📠
Mit dieserm Auftrag wurde im Vergabeverfahren, bekanntgemacht unter ABl. 2021/S 084-214353 und ABl. 2021/S 166-434078 die Herzog GmbH, Oldenburg, beauftragt.
Im Rahmen des Beschaffungsvorgangs haben sich gegnüber der vorgenannten Ausschreibung/Leistungsberschreibung folgende Änderungen ergeben:
1.) Gesamtabmessungen aus Leistungsverzeichnis, „Die Maschine muss einschließlich Gatter und Abzugseinrichtung in das vorgegebene Platzschema passen (vgl. Anlage 11).“ wurde auf neue Hallenmaße angepasst.
2.) Gesamthöhe aus Leistungsverzeichnis, „Die gesamte Maschine muss bei einer zurVerfügung stehenden Hallenhöhe von 4,32 m aufgestellt und betrieben werden können.“ wurde auf neue Hallenmaße angepasst.
3.) Abzugsrichtung aus Leistungsverzeichnis, „Der Abzug muss in horizontale Richtung erfolgen.“ wurde geändert auf „Der Abzug muss in vertikale Richtung erfolgen“.
4.) Der Fertigstellungstermin (bereit zur Abnahme) 15.12.2023 wurde aufgrund der Änderungen und der allgemeinen Lieferschwierigkeiten geändert auf Fertigstellungstermin (Bereit zur Abnahme) 02.02.2026.
Nach Auffassung der Vergabestelle sind die Anpassungen notwendig, weil die ausgeschriebene Leistung ohne diese Anpassungen nicht umsetzbar ist.
Dennoch handelt es sich nach Auffasung der Vergabestelle um Änderungen, die nicht wesentliche Auftragsänderungen im Sinne des GWB darstellen. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Das wirtschaftliche Gleichgewicht ändert sich nicht. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei Kenntnis dieser Änderungen andere Unternehmen Angebote abgegeben hätten. Die Ausschreibung erfolgte vor dem Ukraine-Krieg.
Dennoch handelt es sich nach Auffasung der Vergabestelle um Änderungen, die nicht wesentliche Auftragsänderungen im Sinne des GWB darstellen. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Das wirtschaftliche Gleichgewicht ändert sich nicht. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei Kenntnis dieser Änderungen andere Unternehmen Angebote abgegeben hätten. Die Ausschreibung erfolgte vor dem Ukraine-Krieg.
Die Änderung erfolgt aufgrund von Umständen, die im Rahmen der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden konnten, der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB.
Darüber hinaus ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen - die Planungen sind nun weit fortgeschritten - nicht möglich.
Die beabsichtigte Änderung des Auftrags als Änderung, die kein neues Vergabeverfahren erfordert, wird hiermit gem. § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemacht. Eine Änderung des Auftrags wir nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Die beabsichtigte Änderung des Auftrags als Änderung, die kein neues Vergabeverfahren erfordert, wird hiermit gem. § 135 Abs. 3 GWB bekanntgemacht. Eine Änderung des Auftrags wir nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchberg
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2023/S 141-450450 (2023-07-20)