Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen. Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung fünf in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Referenznummer: 0539/21-000 (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung fünf in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung fünf in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterbrechungsfreie Stromversorgung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Notstromausstattung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung fünf in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung fünf in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 30 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Dauer: 3 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Anlage 1 zum EVB-IT Kaufvertrag
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erfüllung der Anforderungskriterien der Anlage 1 zum EVB-IT Kaufvertrag
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01
Ort des Eröffnungstermins: 38226 Salzgitter
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Postort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Telefon: +49 30-183331264📞
E-Mail: angebote@bfs.de📧
Fax: +49 30-183331265 📠
Internetadresse: http://www.bfs.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 107-279608 (2021-06-01)
Ergänzende Angaben (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung 5 in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Das Radiologische Lagezentrum benötigt im Lage-Raum des Standortes Berlin zur Absicherung der unterbrechungsfreien Stromversorgung USV-Anlagen.
Die USV-Anlagen haben die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher nicht nur bei einem Netzausfall kontinuierlich und unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen, sie muss auch bei vorhandener Netzspannung oder im Betrieb mit einer Netzersatzanlage eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und der Frequenzqualität für die angeschlossenen Verbraucher erreichen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung 5 in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Notstromausstattung📦
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung 5 in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefervertrages für die Lieferung 5 in dieser Leistungsbeschreibung funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Quelle: OJS 2021/S 138-367101 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 30 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe II.1.4
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-26 📅
Name: SSP Schwachstrom-Partner GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14003.20 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.