Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller
Unterlagen verlangt:
> Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer,
> Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
> Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
> Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
> Nachweis zur Zertifizierung folgender Norm: DIN EN ISO 9001
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 (sechs) Monate gerechnet ab Abgabe des Angebots sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für die Bietergemeinschaften zu erbringen. Von einer Bietergemeinschaften müssen insgesamt nur so viel Referenzen vorgelegt werden, wie ein Einzelbewerber vorzulegen hat. Die Eignung einer Bietergemeinschaften kann mit der geforderten Anzahl an Referenzen/Unterlagen nachgewiesen werden.